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Maissen Theo · Ständerat · 2009-09-15

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-09-15

Wortprotokoll

Ich bin selbstverständlich auch für Eintreten, möchte aber doch zwei Themen kurz aufgreifen, welche sich auf allfällige zukünftige Änderungen beziehen.

Als Erstes möchte ich die auch vom Kommissionspräsidenten aufgeworfene Frage der Kurzzeitvignette ansprechen: Als Tourismusland täten wir an und für sich gut daran, den Gästen, die nur für kurze Zeit in unser Land kommen, diesbezüglich entgegenzukommen. Immerhin ist der Tourismus eine der grössten Exportbranchen der Schweiz. Ich könnte mir vorstellen, dass eine Vignette für zwei Wochen Benutzung der Nationalstrassen beispielsweise 15 Franken kosten könnte. Das würde auch rechtlichen Prinzipien besser entsprechen, weil es hier eigentlich auch um das Verursacherprinzip geht; es geht um die Nutzung eines öffentlichen Gutes, wobei es an und für sich üblich ist, dass bei der Belastung desjenigen, der dieses öffentliche Gut nutzt, eine gewisse Abstufung vorgenommen wird. Das ist beispielsweise beim Wasser oder beim Abwasser auch so: Die Abgabe, die man hierfür zahlt, steht in einem gewissen Verhältnis zu dem, was man beansprucht.

Ich habe die Gegenargumente in der Botschaft gelesen - es gehe darum, dass die verfügbare Infrastruktur begrenzt sei, es würde mehr Leute brauchen, es gäbe mehr Kosten. Hier möchte ich einfach entgegenhalten, dass unter anderem auch das Nachbarland Österreich diese Kurzzeitvignette kennt. Wenn also Österreich den Verkauf der Kurzzeitvignette organisieren kann, sollten wir meines Erachtens hierzu auch in der Lage sein. Ich glaube nicht, dass wir den technischen Möglichkeiten Österreichs so weit hinterherhinken. Es ist eine Frage der Organisation.

Wenn ich z. B. das St. Galler Rheintal hinunterfahre, dann habe ich bereits bei der Autobahnraststätte Rheintal die Möglichkeit, bei der Tankstelle respektive am dortigen Kiosk das sogenannte "Pickerl" für Österreich zu kaufen. Wir müssten allenfalls auch bereits vor der Grenze Verkaufsstellen organisieren; das ist eine reine Frage der Organisation.

Ich bin überzeugt, dass die grossen Ausfälle, die durch die Mehrfachverwendung entstehen, mit einer Kurzzeitvignette unterbunden werden könnten. Es sind nämlich in erster Linie solche, welche die Vignette nur kurze Zeit brauchen, die sich in der Lage wähnen, die Vignette weiterverkaufen zu können. Bei einer Teilzeitvignette ist diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Ich denke, dass es an und für sich sinnvoll wäre, eine Kurzzeitvignette einzuführen. Spätestens, wenn es darum geht, den Gesamtjahrespreis von heute 40 Franken zu erhöhen, wäre dieser Zeitpunkt gekommen. Nach meinem Dafürhalten wäre die Einführung schon jetzt angezeigt gewesen. Das ist meine erste Bemerkung.

Die zweite Bemerkung betrifft die Gültigkeit der Vignette. Der Vorteil einer Vignette liegt ja für den Automobilisten darin, dass er die Wahl hat, die Autobahn oder die alten Hauptstrassen zu benützen, wenn er von Punkt A nach Punkt B fährt. Wenn er die Vignette hat, kann er die Autobahn benützen. Wenn er von Zürich nach Bern fährt, benützt er die Autobahn statt die Hauptstrasse, auf der er viel Zeit versäumt, und er fährt durch vier Kantone, wenn ich richtig gezählt habe. Wenn er von Bern nach Genf fährt, dann fährt er auch durch vier Kantone und hat den Vorteil, dass er die Autobahn benützen kann.

Nun ist es so: Wenn ich z. B. im Kanton Graubünden von Landquart nach Scuol fahren will, bin ich immer noch im gleichen Kanton. Ich habe zwei Möglichkeiten: Ich kann entweder die Passstrasse über die Flüela wählen, oder ich kann durch den Vereinatunnel fahren. Aber wenn ich durch den Vereinatunnel fahre, dann bezahle ich zusätzlich 25 Franken für eine Fahrt. Nun stellt sich für mich die Frage der Gleichbehandlung. Mit der Vignette hat man den Vorteil, über grosse Strecken die besseren Verkehrsverbindungen benützen zu können. Ist es richtig, dass man für bessere Angebote innerhalb eines Kantons, die es ermöglichen, das Ziel schneller zu erreichen, zusätzlich bezahlen muss?

Nach meinem Dafürhalten sollte eine Vignette in Zukunft auch die Berechtigung geben, die Bahn-Transversalen Furka, Oberalp, Lötschberg und Vereina mitzubenützen. Das entspräche dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Das wäre ein Anliegen im Zusammenhang mit dieser Nationalstrassenabgabe, Herr Bundesrat: zu prüfen, ob es nicht richtig wäre - im Sinne der Gleichbehandlung jener Gebiete, wo man gute Verbindungen nicht mit Nationalstrassen, sondern mit Eisenbahntunnels und Autoverlad schaffen konnte -, mit der Vignette auch diese Strecken zugänglich zu machen.

Im Übrigen bin ich für Eintreten. Das waren Anregungen für weitere Diskussionen.