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Büttiker Rolf · Ständerat · 2009-09-15

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-15

Wortprotokoll

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) wurde anno 1919 als Konferenz staatlicher Steuerbeamter gegründet; sie bildet die Vereinigung der schweizerischen Steuerbehörden. Die SSK setzt sich aus je einem Vertreter der 26 Kantone sowie der Eidgenössischen Steuerverwaltung zusammen. Sinn und Zweck der SSK war es einstmals, den Informationsaustausch sowie die reibungslose Abwicklung des Verkehrs zwischen den kantonalen Steuerverwaltungen sicherzustellen. Die Konferenz hat damit informellen Charakter. Sie verfügt weder über eine verfassungsmässige Grundlage noch gar über gesetzgeberische Kompetenzen.

In jüngerer Zeit erhielten die Kreisschreiben der SSK zunehmend politische Bedeutung und gaben entsprechend zu Diskussionen Anlass. Das Bemühen der kantonalen Steuerbehörden, zu speziellen Fragen eine gesamtschweizerische Steuerpraxis festzulegen beziehungsweise zu festigen, führte dazu, dass die Publikationen der SSK oftmals eher einem gesetzlichen Erlass als einem informellen Austausch glichen.

Es ist dringend notwendig, die SSK auf die einst beabsichtigte informelle Ebene zurückzuführen. Sie soll die Resultate ihrer Bemühungen mittels Anträgen bei den gemäss Verfassung zuständigen Gremien einbringen und so den ordentlichen Weg der Gesetzgebung beschreiten. Es gibt einige konkrete Beispiele zur Tätigkeit der SSK. In der Zeit, während der die SSK eher im Hintergrund arbeitete, wurde wenig Kritik an ihrer Arbeit geäussert. Gegen das Bestreben, administrative Abläufe zu vereinfachen und, soweit es sinnvoll ist, über die Kantonsgrenzen hinweg zu vereinheitlichen, werden wenige Einwände erhoben. Mit ihrer konkreten Einmischung in heikle politische Bereiche beziehungsweise mit staatspolitisch weitreichenden Beschlüssen, welche auf Gesetzesebene getroffen werden müssten, sah sich die SSK jedoch in jüngerer Vergangenheit mit teils harscher Kritik konfrontiert.

In der Öffentlichkeit, in Wirtschafts- und Gewerbekreisen wurden vor allem zwei Beispiele kritisch hinterfragt und an den Pranger gestellt:

Der erste Punkt: der neue Lohnausweis. Es wurde ein einheitliches Formular für die ganze Schweiz geschaffen. Durch eine detaillierte Lohnabrechnung soll die Transparenz erhöht werden; das war die ursprüngliche Absicht. Faktisch ist es dann aber, zusätzlich, zu ganz anderen Dingen gekommen.

Der zweite Punkt: die Berechnung der Vermögenssteuer auf Wertpapieren. Die Schweizerische Steuerkonferenz erliess im August 2008 eine Weisung zur Beurteilung der Vermögenssteuer auf Wertpapieren ohne Kurswert. Nach Schätzungen der Vereinigung der privaten Aktiengesellschaften hätte dies zur Verdreifachung der Vermögenssteuer für die Mehrheit der Besitzer von KMU geführt.

Diese zwei Beispiele zeigen, dass es in diesem Bereich doch einige Probleme gibt. Ich bin froh, dass der Bundesrat dies in seiner Antwort auch zugesteht. Die Kreisschreiben haben Weisungscharakter bzw. faktisch, durch die automatische Übernahme, fast Verordnungs- und Gesetzesrang. Die SSK verfügt aber über keine Kompetenzen zur Gesetzgebung; das ist ein staatspolitisches Problem. Dieses Problem ist wenig bekannt; es ist durch die zwei geschilderten Fälle bekanntgeworden. Es muss uns ein Anliegen sein, hier Klarheit, auch im Kompetenzbereich, zu schaffen. Es ist auch so, dass die SSK derzeit selber die rechtlichen Grundlagen abklärt. Ob dies zum erwünschten, objektiven Resultat führt, ist fraglich.

Es stellen sich auch nach der Antwort und dem Antrag des Bundesrates Fragen: Ist sich der Bundesrat der zunehmenden Problematik der Tätigkeit der SSK bewusst? Was will man gegen diese staatspolitisch fragwürdige Entwicklung machen? Wie kann es gelingen, die Tätigkeit der SSK wieder auf eine informelle Ebene zu bringen und ihre beratende Funktion in den Vordergrund zu stellen? Ist die Konferenz anders zu organisieren? Ich komme auf diese Frage noch zurück. Sind die Aufgaben konkret zu definieren? Sind die Kreisschreiben abzuschaffen? Müsste eher eine Antragstellung an die jeweils zuständigen Gremien erfolgen?

Wenn ich die Antwort des Bundesrates anschaue, sehe ich, dass der Bundesrat zugibt, dass die Argumente stimmen; sie seien nachzuvollziehen, schreibt er. Der Bundesrat sagt aber auch, dass gewisse kommunikative Verbesserungen vorgesehen sind, dass die Wirtschaftsverbände eher einbezogen werden müssen. Er wird prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Kommunikation zwischen den Akteuren zu verbessern. Da stellt sich natürlich die Frage, was hier konkret geschieht. Der Bundesrat lehnt dann die Motion schroff und barsch ab, indem er sagt, er habe die entsprechenden Kompetenzen nicht.

Wenn man das Organigramm der Schweizerischen Steuerkonferenz anschaut, sieht man, dass es nicht stimmt, dass der Bundesrat keine Kompetenzen hätte. Die Finanzdirektorenkonferenz steht auf genau gleicher Höhe wie das Eidgenössische Finanzdepartement und die Geschäftsstelle der Eidgenössischen Steuerverwaltung, falls ich das Organigramm richtig lese. Ein Ständeratskollege hat gesagt, das sei ein typisch schweizerisches Organigramm, bei dem man nicht so richtig erkennen könne, wer eigentlich wo das Sagen habe.

Ich muss Sie noch auf eine weitere Gefahr aufmerksam machen, Herr Bundespräsident: Im Kanton St. Gallen hat ein Kantonsrat, Herr Richle, eine einfache Anfrage eingereicht, und der Finanzdirektor des Kantons St. Gallen hat eine schriftliche Antwort der Regierung formuliert. Ich zitiere nur einen Satz aus der Antwort der Regierung; ich kann nicht alles zitieren, aber es läuft auf Folgendes hinaus: "Nach der Präferenz der Gesetzgebung und aus staatspolitischen Gründen ist es nicht an der Regierung, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, bevor sich der Bundesrat zu den Motionen geäussert hat." Ich befürchte, dass nichts geschieht, wenn wir die Motion ablehnen. Die Kantone sagen, der Bund solle aktiv werden, wie es hier angetönt wird, und der Bundesrat sagt, er habe keine Kompetenz dazu, das sei Sache der [PAGE 900] Kantone. Das Organigramm spricht Bände: Da ist der Bund eingebunden, da hat der Bundesrat eine gewisse Funktion.

Sie haben noch alle in Erinnerung, was damals geschehen ist: Da haben die kantonalen Steuerdirektoren diese Weisungen beschlossen; die Eidgenössische Steuerverwaltung war sicher in die Geschichte involviert. Dann sind alle in Deckung gegangen, und die Finanzdirektoren haben gesagt, sie hätten von diesen Entscheiden nichts gewusst. Das war der Originalton. Ich habe das in meinem eigenen Kanton vom Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz natürlich auch ganz klar gehört, und der Bundesrat schreibt nun auch, er habe keine Kompetenzen.

Ich meine, man sollte diese Motion annehmen und dann im Zweitrat einmal hingehen und genau schauen, wie das zu organisieren ist, wie die Kompetenzen zu verteilen sind, wer was zu sagen hat und wie man mit Harmonisierungsbestrebungen, die richtig sind, umgeht. Aber es kann nicht angehen, dass es in Richtung Weisungsrecht geht, das dann mindestens verordnungsmässige oder gesetzgeberische Aktivitäten auslöst. Wenn man das Organigramm anschaut, sieht man, dass man auch die Kompetenzen sauber entflechten müsste.

Ich bitte deshalb, die Motion - entgegen dem Antrag des Bundesrates, der mir zwar Recht gibt, den Vorstoss am Schluss aber ablehnt - anzunehmen.