Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-15
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-15
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat gestern die Differenzen dieses Geschäftes bereinigt. Es sind noch zwei materielle Differenzen verblieben. Ausserdem hat Ihre Kommission noch eine Kommissionsmotion zur Besteuerung von Einelternfamilien eingereicht. Diese Motion wird aber erst in der nächsten Session traktandiert werden, damit sich der Bundesrat vorher noch dazu äussern kann.
Ich beantrage Ihnen, wie das der Präsident gesagt hat, Artikel 33 Absatz 3, Artikel 36 Absatz 2bis sowie Artikel 212 Absatz 2bis und Artikel 214 Absatz 2bis zusammen zu beraten, weil sie Teil eines Konzepts sind.
In Artikel 212 Absatz 2bis geht es um die Obergrenze für den Drittbetreuungsabzug. Unser Rat hatte pro Kind eine Obergrenze von 12 000 Franken vorgesehen; der Nationalrat möchte diese Obergrenze etwas tiefer ansetzen, nämlich bei 10 000 Franken. Sie erinnern sich, dass es in unserem Rat damals im August einen Antrag gab, die Obergrenze bei 8500 Franken festzulegen. Das hätte dazu geführt, dass diese Vorlage 100 Millionen Franken weniger gekostet hätte. Die Mehrheit in unserem Rat war aber dafür, die Obergrenze von 12 000 Franken pro Kind beizubehalten und sich damit dem Bundesrat anzuschliessen.
Der Nationalrat hat nun ein eigentliches Konzept verabschiedet: Er will einerseits die Obergrenze für den Drittbetreuungsabzug senken, nämlich auf 10 000 Franken, dafür aber den Elterntarif, den Abzug vom Steuerbetrag, erhöhen, und zwar von 170 Franken pro Kind, wie wir das vorgesehen hatten, auf 250 Franken pro Kind. Diesem Konzept hat der Nationalrat mit 95 zu 79 Stimmen zugestimmt.
Welches sind nun die Unterschiede zwischen dem Konzept des Nationalrates und dem Konzept, das wir im August verabschiedet haben? Beide Konzepte kosten insgesamt nach wie vor 600 Millionen Franken. Darin besteht also kein Unterschied. Die Lösung gemäss Ständerat sieht von diesen 600 Millionen Franken zwei Drittel für den Abzug von Drittbetreuungskosten vor und einen Drittel für den Abzug vom Steuerbetrag. Der Nationalrat möchte je die Hälfte dieser 600 Millionen für die Drittbetreuungskosten und den Elterntarif einsetzen. Die Fassung des Nationalrates führt dazu, dass 300 Millionen Franken dieser Steuerentlastungsvorlage an Familien mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 80 000 Franken gehen.
Von den 600 Millionen Franken Steuererleichterungen gehen dann nur noch 120 Millionen Franken an Familien mit einem steuerbaren Einkommen von über 120 000 Franken. Fazit: Mit dem Konzept des Nationalrates setzen wir den Schwerpunkt der Entlastung näher bei den mittleren und tieferen Einkommen; das ist eine Schwerpunktverlagerung dieser gesamten Entlastungsvorlage. Natürlich führt diese Vorlage dann auch dazu, dass eher noch mehr Familien mit Kindern keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen werden. Diese Familien bezahlen aber nach wie vor Kantons- und Gemeindesteuern, und von "Gratisbürgern" kann deshalb nicht die Rede sein.
Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt Ihre Kommission, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen. Wenn nämlich die Hälfte der Steuersenkungen an Familien mit Kindern geht, unabhängig davon, ob sie ihre Kinder selber betreuen oder durch Dritte betreuen lassen, dann stärkt das die Akzeptanz dieser Vorlage, davon ist die Mehrheit Ihrer Kommission überzeugt.
Die Kantone haben sich bekanntlich gegen den Systemwechsel, also gegen den Abzug vom Steuerbetrag, gewehrt. Daran ändert sich nun aber nichts, wenn wir die Gewichte innerhalb der Vorlage etwas verschieben. Vom Systemwechsel ist nämlich eine klare Mehrheit sowohl in unserem Rat wie auch im Nationalrat überzeugt. Ihre Kommission möchte den Kantonen dann aber bei der nächsten Differenz, beim Inkrafttreten, entgegenkommen; wir kommen nachher darauf zurück.