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Bieri Peter · Ständerat · 2009-09-17

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-09-17

Wortprotokoll

Wir sind in der dritten Runde der Differenzbereinigung. Das Media-Abkommen und auch den dazu notwendigen Verpflichtungskredit haben wir in der Schlussabstimmung der letzten Session bereits genehmigt. Damit sind die Vorlagen 1 und 3 unter Dach und Fach. Differenzen gibt es noch bei der Vorlage 4. Sie umfasst die mit dem Media-Abkommen einhergehende Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes, sprich: die Regeln für die Werbung für leichte Alkoholika wie Bier und Wein.

Der Nationalrat hat gestern ein weiteres Mal am Entwurf des Bundesrates festgehalten: mit 95 zu 77 Stimmen. Er möchte die Werbung für diese Produkte in allen privaten, lokalen, regionalen und nationalen Radio- und Fernsehanstalten zulassen, das heisst auch in spezifisch auf die Schweiz ausgerichteten Werbefenstern der ausländischen Veranstalter. Auch die SRG könnte in ihren Fernsehprogrammen für diese Produkte werben. Weiterhin ausgeschlossen bleiben würden die Radiosender der SRG, da das Gesetz für sie ein generelles Werbeverbot vorsieht.

Zur Erinnerung: Bis zum Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes im Jahre 2006 galt in der Schweiz ein generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke. Gegen grosse, vor allem gesundheitspolitisch motivierte Vorbehalte haben wir dann bei der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes die Entscheidung getroffen, dass private Lokalsender für Alkohol werben dürfen. Hingegen war es nie ein Thema, dass die nationalen und sprachregionalen Fernsehsender das ebenfalls dürfen sollen. Alle in diesem Saal waren damals überzeugt, dass es im Sinne der Prävention nicht angebracht ist, dass unsere nationalen Fernsehsender für Alkohol werben.

Stimmt man nun dem Antrag der Minderheit Ihrer Kommission zu, dem Beschluss des Nationalrates und dem Entwurf des Bundesrates, so wirft man diese allgemein anerkannte Überzeugung über den Haufen und macht das Gegenteil davon. Folgt man unseren früheren Beschlüssen, d. h. dem Antrag der Mehrheit unserer Kommission, der heute Morgen mit 7 zu 4 Stimmen zustande gekommen ist, geht man wieder auf die frühere Regelung zurück, die übrigens auch in Italien, in Österreich und in Frankreich besteht. Eine bedeutende Differenz gibt es nur gegenüber Deutschland, wo die Sender in ihren deutschen Sendungen und in den spezifisch auf die Schweiz ausgerichteten Werbefenstern für Bier und Wein werben können.

Eine Aufhebung des Werbeverbotes liefe zudem den internationalen Entwicklungen zuwider: Nicht nur die Weltgesundheitsorganisation, sondern auch die EU sieht hier Handlungsbedarf. Die EU betont nämlich ausdrücklich die Notwendigkeit des Jugendschutzes bei der Alkoholwerbung. Daher bitten wir Sie, bei Ihrem Beschluss zu bleiben und die Alkoholwerbung ganz aus den schweizerischen Fernsehsendern zu verbannen, damit ein adäquater Jugendschutz gewährleistet werden kann und Alkoholprobleme, wie sie auch in unserer Gesellschaft bekannt sind, bekämpft werden können.

Ich darf darauf hinweisen, dass verschiedene Fachorganisationen unseres Landes, z. B. die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, die unsere Jugend repräsentiert, aber auch der Schweizerische Lehrerverband und der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter - die ja diejenigen Leute vertreten, die sich mit den unangenehmen Folgen von Alkoholexzessen zu befassen haben -, uns noch einmal aufgefordert haben, bei unserer Linie zu bleiben.

Aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen Ihrer Kommission, an Ihrem Beschluss festzuhalten. Ich vertrete sieben Stimmen; die vier übrigen Stimmen wird Herr Lombardi vertreten.

Zum Schluss noch ein Ausblick auf die nächste Woche: Wenn wir hier bei unserer Linie bleiben, so stehen die Chancen, dass wir uns in einer Einigungskonferenz durchsetzen können, gut.