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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2009-09-17

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-17

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat mit 94 zu 90 Stimmen entschieden, Artikel 3 zu streichen. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, an unserem Beschluss festzuhalten.

Wir sind uns bewusst, dass das, was in den nächsten Monaten auf uns zukommen wird, happig sein wird, auch wenn die Konjunkturdaten sich etwas aufhellen und die Börse sich etwas erholt.

Es geht in diesem Artikel um die Langzeitarbeitslosen. Das Ziel der Massnahmen, die in Artikel 3 beschrieben sind, ist es, dass wir Aussteuerungen von Langzeitarbeitslosen wenn immer möglich verhindern. Aussteuerungen bedeuten nämlich einerseits menschlich eine sehr schwierige Situation, andererseits aber auch eine Verlagerung in die Sozialhilfe; das heisst auch, dass die Kosten vor allem in den Gemeinden entstehen. Aussteuerung bedeutet auch, dass es teuer wird für die öffentliche Hand, denn jede Wiedereingliederung nach einer Aussteuerung ist aufwendig und teuer - aufwendiger und teurer, als wenn wir die Leute im Arbeitsprozess behalten. Schliesslich kann man mit dem Stellennetz, das hier mit Artikel 3 geschaffen werden soll, auch Taggelder der Arbeitslosenversicherung sparen.

Es gab in den Kommissionen und auch in den Räten Vorbehalte dagegen, solche Stellen in Nonprofitorganisationen respektive in gemeinnützigen Organisationen zu schaffen. Der Grund dafür, dass man es dennoch dort tun will, ist einfach - wir haben bereits letztes Mal darüber gesprochen -: Man will und kann diese Stellen, es sind ja befristete Stellen, nicht in der Privatwirtschaft, bei den Profitorganisationen, schaffen, denn sonst hätten die betroffenen Unternehmen einen Konkurrenzvorteil; damit würde eine Wettbewerbsverzerrung geschaffen, die sicher niemand von uns will.

Ihre Kommission bittet Sie einstimmig, an unserem Beschluss festzuhalten. Wir haben nämlich gegenüber dem, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, bereits massive Einschränkungen vorgenommen. Wir haben gesagt, dass die Lohnkosten bei den Stellen, die befristet geschaffen werden, nur teilweise entschädigt werden dürfen und dass eine Obergrenze von 3000 Franken gilt. Wenn wir jetzt in diesem Artikel weitere Einschränkungen machen, können wir zwar vielleicht sparen, aber das Resultat ist, dass dann gar keine solchen befristeten Stellen geschaffen werden, und dann kann man eine solche Massnahme genauso gut bleiben lassen.

Ihre Kommission ist überzeugt davon, dass diese Massnahme das eigentliche Kernstück dieser Vorlage ist. Es ist ja auch mehr als die Hälfte aller Mittel, die eingesetzt werden sollen, für diese Massnahme vorgesehen.

Noch einmal: Ihre Kommission bittet Sie einstimmig, an unserem Beschluss festzuhalten.

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