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Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-05-31

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-05-31

Wortprotokoll

Zwei Vorbemerkungen: Erstens bin ich in der glücklichen Lage, nicht pro domo sprechen zu müssen, weil sich der Kanton Zug in einer etwas anderen [PAGE 384] Situation befindet als die Kantone Zürich und Schwyz. Für Zug kann die Situation allenfalls dann etwas problematisch werden, wenn die Einnahmen der Kantone Schwyz und Zürich wirklich sinken und dann das Ganze durch andere Geberkantone kompensiert werden muss. Ich will aber im Moment nicht jammern.

Zweitens bin ich von allem Anfang an für den NFA gewesen - dies trotz des Umstandes, dass in meinem Kanton 83 Prozent der Stimmberechtigten den NFA abgelehnt haben. Ich stehe auch heute noch zu diesem NFA. Ich habe aber - das gibt mir eine gewisse Berechtigung, heute zu sprechen - schon vor Jahren auf das Problem hingewiesen, das sich heute zeigt. Diejenigen, die schon damals dem Rat angehörten, können sich vielleicht erinnern, dass ich anhand von Beispielen aufzuzeigen versucht habe, wie der NFA gewisse systemische Risiken haben könnte. Ich gestatte mir, in wenigen Sätzen das vorzulesen, was ich im Jahre 2007 gesagt habe, dies anhand der Beispiele, die ich Ihnen in der Kommission und im Rat präsentiert habe: "Die gewählten Beispiele sind selbstverständlich konstruiert, denn nur so können kritische Situationen am System überhaupt aufgezeigt werden. Denkbar ist auch, dass einzelne Beispiele sogar falsch sein könnten. Das ändert aber nichts am grundsätzlichen Problem, nämlich am Aufzeigen von Ausreissermöglichkeiten." Und weiter: "Die Erfahrung lehrt, dass vieles, was man anfänglich als wenig wahrscheinlich beurteilt hat, später doch noch eintreten kann. Beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen kann deshalb ein System dann - und nur dann - beschlossen werden, wenn es in sich eindeutig stimmig ist; dies auch für anfänglich wenig wahrscheinliche Fälle." Und weiter: "In besonderer Weise gilt dies, wenn eine rechtliche Regelung während einer längeren Zeitperiode andauern kann. Der Anpassungsmechanismus von Artikel 24 Absatz 2 FiLaV umfasst immerhin mehrere Jahre." Nun eine Zusatzbemerkung hierzu: Dazu kommt aufgrund der Gegebenheiten, dass die Berechnung der jährlichen Beiträge auf Daten beruht, die drei und fünf Jahre zurückliegen. Weiter in meinem damaligen Votum: "Systembedingten Ausreissermöglichkeiten kann begegnet werden, indem ein Notventil eingebaut wird." Und weiter: "Politisch kann den Kantonen nicht zugemutet werden, dass sie ein System mit unabsehbaren Ausreissermöglichkeiten in Kauf nehmen müssen." Und zum Schluss sagte ich: "Ich habe den NFA bejaht, meine Position aber müsste ich radikal infrage stellen, wenn das beantragte Notventil nicht geschaffen würde."

Nun sind wir heute in einer Situation, die eine besondere ist. Der NFA muss auch funktionieren, wenn Situationen eintreten, mit denen man in dieser Dimension nicht gerechnet hat. Ob das im konkreten Fall bezüglich der Kantone Zürich und Schwyz zutrifft, lasse ich im Moment offen; das soll Gegenstand der Prüfung durch den Bundesrat sein. Aber nur schon aufgrund der Tatsache, dass dieses Problem heute auf dem Tische liegt und die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Problem zu Situationen führt, die nicht als befriedigend beurteilt werden können, drängt es sich auf, diese systemischen Probleme des NFA irgendwann einmal anzugehen.

Die Motion Kuprecht ist ein Anlass dazu, dies zu tun. Ein weiterer Anlass besteht dann, wenn man beim Wirksamkeitsbericht eben nicht nur auf die relativ ruhige Vergangenheit zurückschaut, sondern auch auf eine möglicherweise immer unruhiger werdende Zukunft vorausschaut. Auch dann muss ein Vehikel wie der NFA, den ich unterstütze, stimmen. Er läuft Gefahr, dass er dies in Zukunft nicht tun wird. Dem muss vorgebeugt werden.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion Kuprecht anzunehmen.

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