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Fetz Anita · Ständerat · 2010-05-31

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-05-31

Wortprotokoll

Neue Rahmenbedingungen verlangen Anpassungen; das ist nicht nur in Unternehmen so, das ist auch bei staatlichen Institutionen so, und das ist auch, meine ich, beim NFA so. Es geht hier nicht um die Aufkündigung der Solidarität; ich glaube, das haben jetzt alle Redner und Rednerinnen betont.

Ich möchte kurz auf der Ebene der Zahlen aufzeigen, worum es geht: Der NFA bewegt insgesamt rund 4 Milliarden Franken jährlich; etwa 2,6 Milliarden Franken steuert der Bund bei, rund 1,4 Milliarden Franken die Geberkantone. Zurzeit sind es 8 Geberkantone - wenn Sie die Unterschriften unter der Motion Kuprecht anschauen, dann wissen Sie auch, welche - und 18 Nehmerkantone. Damit ist eigentlich schon sonnenklar, was mit dieser Motion geschieht; die Mehrheitsverhältnisse in diesem Rat sind klar. Dennoch möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, wie der NFA in Zukunft weiterentwickelt werden könnte. Es ist klar, er ist vom Volk angenommen worden; es geht weder um die Aufhebung der Solidarität noch darum, die Regeln zu ändern. Ich glaube, man kann wirklich feststellen, dass die Geberkantone, insbesondere auch ihre Bevölkerungen, jeweils sehr solidarisch waren, als sie dem zugestimmt haben, im Wissen darum, dass sie, insbesondere natürlich die städtischen Kantone, bereits bei der Konzeption des NFA sehr grosse Konzessionen gemacht haben - ich möchte Sie daran erinnern. Der sogenannt soziodemografische und der topografische Faktor werden ja fifty-fifty berechnet. In der Realität - das vergessen viele, weil es schon länger zurückliegt - ist es so, dass die Belastung zu 75 Prozent aufseiten des soziodemografischen und nur zu 25 Prozent aufseiten des topografischen Faktors liegt; der Expertenbericht hat das ausgewiesen. Das heisst also, dass hier sehr grosszügig Solidarität bewiesen wird. Dem haben wir auch so zugestimmt, auch daran darf man hin und wieder erinnern.

Aber es ist so: Seit der NFA konzipiert wurde, haben sich die Umstände geändert. Ich muss das hier nicht mehr ausführen, die Vorredner haben das gut dargestellt. Nur eines möchte ich auch zuhanden von Kollege Luginbühl sagen: Ich bin leider gar nicht der Überzeugung, dass wir in nächster Zeit nur konjunkturelle Schwankungen haben, die sich dann immer wieder ausgleichen. Ich befürchte leider, dass wir am Anfang einer längerfristigen Krise sind und dass wir deshalb einiges anders anpacken müssen als in den letzten zehn oder zwanzig Jahren. Es ist ja nicht so, dass Kollege Kuprecht - man hätte das vorhin aufgrund einiger Voten meinen können - jetzt die Aufkündigung der Solidarität der Geberkantone fordert. Nein, überhaupt nicht: Er will eigentlich nur dafür sorgen - und darin unterstützen wir ihn -, dass der NFA nicht zu einer Einwegsolidarität wird. Das könnte die Wirtschaftslokomotiven der Schweiz zu stark bremsen, sodass die gesamte Schweiz ins Stocken gerät. Es ist ja immer noch so, dass die Region Zürich, die Region des Lac Léman und die Region Basel die starken Wirtschaftsmotoren sind. Darum ist es auch richtig, dass diese solidarisch sind. Aber alles hat einen gewissen Rahmen.

Der NFA hat ja unter anderem zum Ziel, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern, wie das im Zielartikel des Bundesgesetzes steht. Ich nehme jetzt die zwei Stichworte "finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Steuerbelastung" und mache zwei, drei Vorschläge, wie man den NFA bei Einhaltung der Regeln in Zukunft weiterentwickeln kann.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit beispielsweise bestimmt sich bei den Kantonen nicht nur durch Steuereinnahmen. Im Moment betragen die Haushalteinnahmen aller öffentlichen Haushalte 160 Milliarden Franken, und davon sind nur zwei Drittel Steuereinnahmen. Das letzte Drittel, das ebenfalls zur finanziellen Leistungsfähigkeit beiträgt, ist vom NFA unberücksichtigt. Ich gebe ein Beispiel, weil ich dazu eine Interpellation (10.3091) gemacht habe, dann brauche ich dort nicht mehr zu reden: Ein grosser Brocken sind die Regalien und Konzessionen, immerhin fast eine Milliarde Franken. Über die Hälfte davon - der Bundesrat hat das in der Antwort aufgezeigt - sind die Wasserzinsen. Jetzt kann man nicht sagen, die seien überhaupt keine Ressourcen. Wir erhöhen in dieser Session vermutlich, wenn wir dem dann zustimmen, die Wasserzinseinnahmen nochmals um 25 Prozent; ich werde das auch unterstützen. Aber man kann nicht mehr sagen, dass das keine Ressourcen sind. In einzelnen Gemeinden macht das mehr als 12 Prozent der [PAGE 385] Einnahmen aus. Auch das ist eine Möglichkeit der Weiterentwicklung, solche Ressourcen in die Rechnung mit einzubeziehen.

Ein zweites Stichwort ist die Steuerbelastung, diese soll ja durch den NFA explizit verringert werden. Nun haben wir heute aber die Situation, dass einzelne Nehmerkantone sich nicht an die durchschnittliche Steuerausschöpfung der Geberkantone annähern, wie das an und für sich wünschbar wäre und auch vom NFA verlangt wird. Nein, im Gegenteil, sie unterschreiten sie, und zwar durch bewusste Steuersenkungen. Ich kann Ihnen sagen, das wird von der Bevölkerung in den Geberkantonen langsam, aber sicher als unfair empfunden. Auch da gäbe es Möglichkeiten für Veränderungen. Einzelne Kantone kennen einen Finanzausgleich, der solche Steuerausgleiche berücksichtigt. Baselland zum Beispiel ist ein solcher Kanton, der ein sehr gutes innerkantonales Finanzausgleichssystem hat. Auch in diese Richtung könnte man den NFA weiterentwickeln. Oder man könnte auch eine Obergrenze für die NFA-Belastung pro Kopf einrichten. Sie sehen - die Liste ist nicht abschliessend -, es gibt verschiedene Möglichkeiten für diese Weiterentwicklung. Übrigens: Wenn man mit der Anpassung zu lange wartet, wird die Volksinitiative für eine materielle Steuerharmonisierung explizit dazugehören.

Ich bin mir also im Klaren, dass wir das Thema heute zwar einmal diskutieren, dass es aber nicht die letzte Diskussion darüber sein wird, denn Sie werden das Anliegen nachher vermutlich ablehnen. Ich möchte Ihnen einfach etwas mit auf den Weg geben: Es kann sich rächen, wenn man mit der Anpassung eines Instrumentes zu lange wartet, weil so längerfristig die gesamtschweizerische Solidarität angekratzt werden könnte. Wohlverstanden, es geht nicht um die Änderung des NFA oder gar einen Angriff dagegen, aber wir wünschen uns eine faire Weiterentwicklung. Sie wird nicht heute und morgen kommen, aber sie wird kommen müssen, bevor es ernsthafte Konflikte geben könnte.

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