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David Eugen · Ständerat · 2010-05-31

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-05-31

Wortprotokoll

Dieses Geschäft hat zum Inhalt, dass der Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU in der bisherigen, gewohnten Form weitergeführt werden kann. Die USA haben ja im Nachgang zum 11. September 2001 an der amerikanischen Grenze die Regel eingeführt, dass Containerlastwagen 24 Stunden vorher angemeldet werden müssen. Das gilt sowohl auf dem Landweg wie auch auf dem Seeweg. Die EU hat daraufhin als Ausgleichsmassnahme dieselben Bestimmungen an der EU-Grenze verhängt. So müssen auch Importe aus den Vereinigten Staaten an der EU-Grenze angemeldet werden, und sie werden dort einer entsprechenden Kontrolle unterworfen. Das gilt auf dem Seeweg, aber auch auf dem Landweg, insbesondere auch in Richtung Osten gegenüber Russland und weiteren Ländern.

Nun liegt die Schweiz bekanntlich auch an einer EU-Aussengrenze, und diese Tatsache hat nun zur Folge, dass auch die Schweiz diesem Regime grundsätzlich unterworfen ist; das heisst, Lastwagen müssen sich 24 Stunden vor dem Grenzübergang beidseitig anmelden. Dass diese Regel für den schweizerischen Warenverkehr mit der EU ein grosses Hindernis darstellen würde, liegt auf der Hand. Die Schweiz hat ja 60 Prozent Exporte in die EU und gegen 80 Prozent Importe aus der EU; für den Schweizer Wirtschaftsstandort wäre das also von grossem Nachteil. Daher hat der Bundesrat zu Recht und auch zeitgerecht mit der EU Verhandlungen aufgenommen, um diesen Nachteil zu beseitigen. Er hat dabei auch Erfolg gehabt, das heisst, die EU ist bereit, uns bezüglich der Zollsicherheit wie ein EU-Land zu behandeln.

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Es braucht also keine Voranmeldung mehr für die Lastwagen an der Grenze, wenn dieses Abkommen in Kraft tritt. Das ist ein klarer Vorteil. Damit sind wir wirtschaftlich wieder auf der positiven Seite. Aber was die Zollsicherheit und den ganzen Zollkontrollverkehr anbelangt, müssen wir uns bewusst sein, dass wir praktisch wieder wie ein Mitgliedland der EU dastehen und auch diesen Status haben - allerdings ohne Mitbestimmungsrecht. Das Abkommen sieht auch vor, dass wir alle Güterverkehrbestimmungen, welche die Zollsicherheit an der Grenze betreffen, so nachvollziehen, wie sie in der EU umgesetzt werden. Ich denke, es ist damit zu rechnen, dass in Bezug auf die Sicherheit des Güterverkehrs in Zukunft zahlreiche neue Regeln auf uns zukommen werden.

In Artikel 22 dieses Abkommens hat der Bundesrat mit der EU eine Bestimmung über die Weiterentwicklung des Rechts vereinbart. Diese Bestimmung verdient es schon, etwas genauer angeschaut zu werden. Die Kommission hat zu diesem Artikel 22 sowohl Experten als auch die Meinung der Kantone angehört. Es sind drei Punkte, auf die ich im Zusammenhang mit der Fortentwicklung des europäischen Rechts hinweisen möchte:

Der erste Punkt besteht darin, dass sich die Schweiz in Artikel 22 Absatz 4 verpflichtet, alle Bestimmungen der EU vorläufig anzuwenden, wenn sie einmal in Kraft sind. Das heisst, dass bei uns das Recht der EU angewendet werden kann, bevor unsere Rechtsetzungsprozesse abgeschlossen sind. Es kann auch angewendet werden, bevor ein allfälliges Referendum durchgeführt ist. Und wir sind - so lautet der Text - auch immer in der Pflicht, künftige Abkommensänderungen vorläufig anzuwenden, wenn aus irgendwelchen Gründen unser Gesetzgebungsprozess damit nicht Schritt hält. Ich kann mir durchaus vorstellen, und dessen muss man sich bewusst sein, dass eine solche vorläufige Anwendung ohne Weiteres schnell der Fall sein kann. Wir wissen, dass die vorläufige Anwendung Probleme bietet, aber die EU hat auf dem Standpunkt bestanden, dass wir das Recht so anpassen müssen.

Der zweite neue Punkt ist: Wenn wir wider Erwarten nachträglich, sei es in einem Gesetzgebungsprozess hier im Saal, sei es vor dem Volk, die Anwendung einstellen, also das Gesetz nicht so ändern, wie es die EU in ihren Richtlinien vorgibt, dann fällt das Abkommen nicht generell dahin. Und das ist sicher ein Vorteil: Es gibt keinen generellen Automatismus, dass das Abkommen dahinfällt, wie das für andere Abkommen ja noch der Fall ist. Die Regelung ist, dass die EU in diesem Fall Ausgleichsmassnahmen treffen kann. Das heisst, sie kann quasi an der Grenze Retorsionsmassnahmen ergreifen, das gestehen wir ihr in Artikel 29 ausdrücklich zu. Ich denke, das ist wahrscheinlich das kleinere Übel als das Dahinfallen des Vertrages, aber es ist immer noch ein Übel.

Zum dritten Punkt, der neu und erstmalig ist: Es wird zum ersten Mal ein Schiedsgericht mit der EU eingeführt. Das ist in Anhang III dieses Abkommens festgehalten; ich verweise auf Seite 8945 der Botschaft. Die beiden Vertragsparteien einigen sich auf ein Dreierschiedsgericht mit einem Präsidenten oder einer Präsidentin. Damit haben wir erstmals eine gerichtliche Beurteilung ausserhalb der Schweiz durch ein Schiedsgericht mit der EU vereinbart.

Ich denke, diese drei Neuerungen müssen einmal, und das wurde in der Kommission auch so diskutiert, grundsätzlich mit dem Bundesrat besprochen werden. Es ist sicher kein Anlass, dieses Abkommen wegen dieser Neuerungen infrage zu stellen. Aber es ist schon ein Anlass, einmal grundsätzlich die Frage zu stellen, wie wir die Weiterentwicklung des EU-Rechts und den Einfluss auf unser Recht in den Griff bekommen, ohne dass wir unsere demokratischen Regeln, die wir haben, verletzen. In dem Sinne ergeht eigentlich die Aufforderung der Kommission an den Bundesrat, im Rahmen des Europaberichtes, der ja aussteht und jetzt dann kommen soll, genau diese Thematik anzugehen und auf diese Fragen aus der Kommission, die ich nun hier aufgeworfen habe, auch geeignete Antworten zu geben. Was nicht gut wäre, wäre, wenn der Bundesrat, ohne dass das Parlament dazu grundsätzlich Stellung genommen hätte, dieses Muster - die Artikel 22ff. dieses Abkommens - jetzt einfach in Zukunft generell anwenden würde. Ich glaube, dazu braucht es zuerst eine vertiefte Debatte darüber, ob das wirklich der richtige Weg ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, das Abkommen zu genehmigen und diese Grundsatzfragen dann im Rahmen des Europaberichtes mit der Regierung zu diskutieren und auch zu entscheiden.