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Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-03-23

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-23

Wortprotokoll

Diese Parlamentarische Initiative geht davon aus, dass bei Nationalratswahlen in dem Sinne Verzerrungen auftreten können, als die proportionale Vertretung einer Partei im Nationalrat nicht ihrem tatsächlichen Wähleranteil entspricht. Zusätzlich zur so genannten Proporzgerechtigkeit sollten bei nationalen Wahlen alle Wählerinnen und Wähler in der ganzen Schweiz dieselbe Möglichkeit haben, Kandidaten und Parteien verschiedener Gesinnung auszuwählen. Nach Meinung des Initianten ist dies heute vor allem in Kantonen in einem Wahlkreis dann nicht möglich, wenn Kandidaten ohne Gegenkandidaten antreten.

Ihre Kommission hat sich an zwei Sitzungen mit dieser Parlamentarischen Initiative befasst und die vorliegende wissenschaftliche Studie der Wahlen 1991 diskutiert. Sie hat zudem mit zusätzlichen Gutachten abklären lassen, wie eine neue Wahlkreiseinteilung die Ergebnisse der Wahlen 1995 und 1999 verändert hätte.

Diese in Auftrag gegebene Modellstudie hat in verschiedenen Modellen neue Wahlkreise gebildet und dann die Ergebnisse der beiden letzten Nationalratswahlen hochgerechnet. Die wichtigsten Modelle für die neuen Wahlkreise sehen wie folgt aus:

Beim Modell A würden fünf neue Wahlkreise mit mindestens sechs Sitzen gebildet. Der Wahlkreis Zentrum würde mit den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug entstehen. Der Wahlkreis Ost würde die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St. Gallen umfassen, der Wahlkreis Nordost Schaffhausen und Thurgau, der Wahlkreis Südost Glarus und Graubünden, und der Wahlkreis Nordwest Neuenburg und Jura. Alle übrigen Kantone bzw. Wahlkreise würden nicht verändert.

Beim Modell B wären dagegen noch grössere Eingriffe nötig. Die Wahlkreise hätten neu mindestens elf Sitze. Wir hätten dann neu den Wahlkreis Zentrum mit den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Zug, den Wahlkreis Nordwest mit den Kantonen Solothurn, Basel-Stadt und Baselland, den Wahlkreis Ost mit den Kantonen Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau. Es gäbe zudem den Wahlkreis Süd mit den Kantonen Graubünden, Tessin und Wallis sowie den Wahlkreis Romandie mit den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Jura. Die Wahlkreise Zürich, Bern, Aargau, Waadt und Genf würden keine Änderungen erfahren.

Bei den Modellen D und E geht es dann noch zusätzlich um die Verteilung der Restmandate.

Sie werden es ohne visuelle Hilfsmittel sehr schwer finden, diese verschiedenen Modelle auseinander zu halten. Dies ist denn auch der erste, wenn auch nicht der wichtigste Grund, warum Ihre Kommission mehrheitlich zur Auffassung gelangte, dass der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben ist. Das System ist kompliziert und für die Bürgerinnen und Bürger wenig verständlich. Dazu treten aber noch gewichtigere Gründe als die der Zahlenakrobatik:

1. Die Kantone stellen gewachsene politische Einheiten in unserem Staat dar. Hier finden verschiedene Wahlen statt, Regierungsratswahlen, Wahlen in den Kantonsrat und in die Gerichte. Die Wählerinnen und Wähler kennen die Leute in ihrem Kanton, die sich politisch betätigen, und - dies ist fast noch wichtiger - sie identifizieren sich mit ihrem Kanton.

2. Diese Identifikation mit dem eigenen Wohnsitzkanton könnte dazu führen, dass bei Wahlen die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger erheblich eingeschränkt würde. Um sicher zu sein, dass ein Kandidat eines kleineren Kantons auch tatsächlich gewählt würde, müssten die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen ihre Stimme einer bestimmten Partei abgeben, welcher sie nicht unbedingt nahe stehen - dies damit wenigstens ein Vertreter oder eine Vertreterin aus ihrem Kanton ein Mandat erhielte. So würde die Proporzgerechtigkeit schliesslich mit der Einschränkung der Wahlfreiheit erkauft.

3. Die Kandidaten der kleineren Kantone, z. B. Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, müssten zudem mit denen der grösseren Einheiten wie St. Gallen im Wahlwettbewerb antreten. Dies bedeutet, dass die Vertreter von Ausserrhoden und Innerrhoden - um bei diesem Beispiel zu bleiben - einen "Wettbewerbsnachteil" hätten, weil sie in St. Gallen weniger bekannt sind. Um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen, müssten sie entweder einem finanzstarken Verband verbunden sein oder selber einen aufwendigen Wahlkampf finanzieren. Damit ist auch gesagt, dass in den kleineren Kantonen die einzelnen Kandidaten bekannt sind. Wahlen sind hier noch mehr als in grossen Kantonen Persönlichkeitswahlen.

Eine neue Wahlkreiseinteilung nach dem Modell B würde unweigerlich dazu führen, dass die Metropolen bei Wahlen grosse Vorteile hätten und die Vertreter aus Uri, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Glarus und Zug gegenüber der Metropole Luzern benachteiligt wären. Daher befürchtet Ihre Kommission eine weitere Anonymisierung, eine weitere Entfremdung von Politik und Wählerinnen und Wählern. Mittel- bis langfristig würde die Bildung von kantonsübergreifenden Wahlkreisen zudem die einzelnen Kantone schwächen und die Bildung von Grosskantonen begünstigen. Und warum, so stellt sich die Frage, sollen die neuen Wahlkreise Ost oder Zentrum nur bei Nationalratswahlen gelten?

4. Um die kleinen Kantone in grösseren Wahlkreisen weniger zu diskriminieren, müssten ihnen im Falle der Neubestimmung von Wahlkreisen Sitzgarantien abgegeben werden. Dies würde aber nur bewirken, dass die Einer-Wahlkreis-Kantone nach der Reform höchstens gleich dastünden wie vorher. Kleine Kantone mit heute zwei oder drei Parlamentssitzen würden ihre Sitze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an Metropolen wie St. Gallen und Luzern verlieren. Diese Kantone wären nach der Reform schlechter gestellt.

5. Besondere Probleme stellten sich zudem in mehrsprachigen Kantonen. In einem Wahlkreis Süd mit den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden müssten neue Wahlungerechtigkeiten mit sprachregionalen Garantien verhindert werden. [PAGE 349]

Ziel der Initiative ist mehr nationale Proporzgerechtigkeit. Damit kommen wir zurück zur eingangs erwähnten Studie. Diese ergab, dass bei den Wahlen 1991, 1995 und 1999 im Fall einer Einführung der neuen Wahlkreiseinteilung keine signifikanten Änderungen hinsichtlich Parteizugehörigkeit aufgetreten wären. Die grossen Parteien hätten plus/minus einen Sitz gewonnen oder verloren. Mit Sicherheit verloren aber hätten die kleinen Parteien. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass sich die Wählerinnen und Wähler im Fall der Reform bei der Wahl gleich verhalten hätten.

Aufgrund der schwer wiegenden Vorbehalte und der zu erwartenden geringen Auswirkungen hat sich Ihre Kommission mit 12 zu 8 Stimmen gegen die Parlamentarische Initiative Vollmer entschieden. Sie beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.