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preparatory:AB 111252

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-05-31

Wortprotokoll

Für uns sind diese Doppelbesteuerungsabkommen sehr wichtig. Sie erinnern sich: Im Vorfeld dieser Doppelbesteuerungsabkommen haben wir im Umgang mit bankgeschützten Informationen grosse Probleme gehabt. Es hat sich dann, in der Woche vom 13. März 2009, eine übereinstimmende Aktion aller wesentlichen Finanzplätze, auch der Finanzplätze im Fernen Osten, gebildet, sich künftig diesem Standard des OECD-Musterabkommens anzuschliessen. Dieses Musterabkommen sieht vor, dass man erleichterte Amtshilfe gewährt, und zwar im Einzelfall, auf Antrag und unter ganz bestimmten Bedingungen. Heute kann man sagen, dass dieses Musterabkommen in Bezug auf die Amtshilfe - und zwar nicht nur bezüglich des Bankgeheimnisses, sondern auch in anderen Bereichen; man vergisst das gelegentlich - sogenannter Weltstandard ist. Wir können es uns nicht leisten, hinter diesen Weltstandard zurückzugehen.

Deshalb bin ich dem Ständerat sehr dankbar, dass er die erste Tranche behandelt hat und heute die zweite Tranche behandelt und damit eben auch zum Ausdruck bringt, dass die Schweiz künftig diesen Weltstandard gemäss OECD-Musterabkommen anwenden wird. Mit der Anwendung dieses [PAGE 371] Standards soll nach unserer Interpretation und Auffassung dann eben auch dieser "Datenklau" nicht mehr nötig sein. Das ist ja eine Massnahme, die von ausländischen Staaten in illegaler Weise angewendet wird, weil sie den Eindruck haben, dass sie auf vernünftige, legale und rechtsstaatliche Weise nicht an Informationen herankommen. Mit solchen Abkommen kann das künftig verhindert werden.

Aber es gibt noch einige solche Fälle; sie sind uns bekannt. Es ist, wie der Sprecher der Kommission sagte, um diese Fälle etwas ruhiger geworden, aber das heisst nicht, dass sie gelöst sind. Wir wissen, dass namentlich noch in zwei Fällen solche gestohlenen Daten vorhanden sind. Wir werden uns selbstverständlich davor hüten, diesen Partnerländern aufgrund gestohlener Daten irgendwelche Informationen zu liefern. Im Gegenteil, wir wollen, dass diejenigen, die diese Daten gestohlen haben, dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden, denn es sind Straftaten. Das haben wir auch unseren Partnerländern zu verstehen gegeben, mit denen wir in solchen Verhandlungen über Artikel 26 stehen.

Zum Inhalt gibt es wenig zu sagen. Die Elemente, die Eckwerte sind praktisch vor Jahresfrist bestimmt worden. Damals hat übrigens gerade auch Ihre APK und nicht zuletzt auch der Präsident, Herr David, sehr viel zu diesen Eckwerten beigetragen. Ich glaube, das war für uns eine nützliche Vorbereitung. Wir haben uns in der Folge an diese Eckwerte gehalten. Wir halten sie ein, und wir haben gleichzeitig eine Verordnung erlassen müssen, um die Einführung und Umsetzung dieser DBA möglichst rasch zu realisieren. Diese Verordnung ist jetzt in Kraft, und sie beinhaltet im Wesentlichen eine Vorprüfung, wenn die Gesuche eingehen; dann äussert sie sich zur Art, wie man Daten und Informationen beschafft. Sie äussert sich zum Beschwerde- und Verfahrensrecht, sie sieht Einschränkungen zum Schutze des Bankgeheimnisses vor, und sie verbietet schliesslich Amtshilfe bei gestohlenen Daten.

Bereits jetzt, nachdem diese Verordnung in Kraft ist, arbeiten wir an einer Gesetzgebung, und zwar an einem Fiskalamtshilfegesetz. Dieses Fiskalamtshilfegesetz wollen wir noch vor Jahresende bereithalten, damit dann in Zukunft die Anwendung dieser Doppelbesteuerungsabkommen auf gesetzlicher Basis stattfindet. Dieses Gesetz wird sich etwas ausgiebiger noch zu Verfahrensfragen äussern, insbesondere - Herr David hat es erwähnt - im Bereich der Zwangsmassnahmen. Aber es gibt auch noch andere Anliegen, die jetzt in der Luft liegen. Nichtsdestotrotz liegt uns daran, Ihnen diesen Prozess so schnell als möglich zur Gesetzgebung zu unterbreiten, damit dieses Kapitel dann abgeschlossen ist.

Wir haben entgegen ursprünglichen Absichten vorgeschlagen, alle diese Doppelbesteuerungsabkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Ihre Kommission und Sie selber haben das in der ersten Tranche übernommen; wir glauben, dass das richtig ist. Es ist für uns eben auch im Hinblick auf die Entwicklung der Beziehungen zu diesen Ländern wichtig zu wissen, dass man bei einem Nichteinverständnis des Volkes gegebenenfalls die Möglichkeit hätte, auf solche Abkommen zurückzukommen. Es hat ja Phasen gegeben, in denen in unserem Land der Unwille gross war gegenüber der Art und Weise, wie man mit Amtshilfe bzw. mit Informationsbeschaffung umgehen wollte. Inhaltlich sehen diese Doppelbesteuerungsabkommen meist den Wegfall von Diskriminierungen vor, in sehr vielen Fällen eine Senkung der Quellensteuersätze. Das ist für unsere Wirtschaft sehr wichtig; man vergisst immer wieder, dass diese Doppelbesteuerungsabkommen nicht nur für den Finanzplatz und den Schutz des Bankgeheimnisses wichtig sind, sondern vor allem auch für den Werkplatz, weil sie eben Investitionen im Ausland begleiten.

Wir haben mit einzelnen Ländern bestimmte Bestimmungen vereinbaren können - Sie haben sie in der Botschaft gefunden -: Ich glaube, es gibt dazu keine Ergänzungen, die relevant wären, ausser vielleicht dem Hinweis, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar ein neues Abkommen ist. Katar ist ein Land, das ganz spezielle steuerliche Situationen hat, weil dort die natürlichen Personen nur der katarischen Einkommenssteuer unterliegen, diese aber ausgesetzt ist - die gibt es nicht. Insofern sind nur dort arbeitstätige ausländische Geschäftsleute steuerpflichtig. Eine Vermögenssteuer kennt Katar nicht. Es wendet das Territorialitätsprinzip an, sodass eigentlich ein solches Doppelbesteuerungsabkommen nicht sehr umfassend und nicht sehr wichtig ist. Aber es beinhaltet immerhin die Regelung des Nullsatzes für Dividendenzahlungen, und es dient uns eben auch zur Abwehr von Umgehungen, die man via Katar über Drittstatten vornehmen könnte. Insofern lohnt es sich, auch diesem Abkommen zuzustimmen.

Ich bitte Sie, alle diese Abkommen zu genehmigen.