Fetz Anita · Ständerat · 2010-05-31
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-05-31
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, die Motion anzunehmen: Sie will nämlich die fortgesetzte Hinterziehung hoher Steuerbeträge, also die schwere Steuerhinterziehung, unter Steuerstrafrecht stellen.
Zur Erinnerung: Heute ist es in der Schweiz so, dass Leute, die über Jahre grosse Beträge hinterziehen, sehr viel gnädiger behandelt werden als solche, die kleinere Beträge hinterziehen, dafür aber ein Dokument fälschen. Damit zitiere ich übrigens unsere Justizministerin, die sich an diesem Umstand ebenfalls stört. Konkret heisst das also, dass ein Handwerker, der seine Bilanz um hundert Franken fälscht, als Steuerbetrüger massiv zur Kasse gebeten wird, während jemand, der ein Konto in Millionenhöhe jahrelang "vergisst", sehr milde angefasst wird - und das, obwohl es doch eine gewisse kriminelle Energie braucht, um wissentlich und lange fortgesetzt grosse Steuerbeträge zu hinterziehen. Ich finde das sehr stossend, und damit stehe ich sicher nicht alleine da.
Seit der Bundesrat letztes Jahr den OECD-Standard gemäss Artikel 26 des Musterabkommens anerkannt hat, haben wir diese Unterscheidung gegenüber dem Ausland bereits aufgehoben; man geht dort also von der doppelten Strafbarkeit weg. Ich meine, es ist nun Zeit, auch für eine entsprechende Anpassung in der Schweiz zu sorgen, denn es kann ja nicht sein, dass wir im Ausland anders vorgehen als im Inland. Interessanterweise sieht das der Bundesrat in seiner Antwort ebenso; er schreibt: "Es wird daher zu prüfen sein, inwieweit im nationalen Kontext ebenfalls Handlungsbedarf besteht und was vorzukehren ist." Unverständlicherweise lehnt er dann die Motion ab, obwohl - und das möchte ich unterstreichen - die Motion sehr offen gehalten ist; es wird nirgends gesagt, wie man es genau machen muss, sondern sie lässt genau den Raum offen, damit man bei der Umsetzung, also im Rahmen der Botschaft und der Beratung, erschöpfend klären kann, was sinnvollerweise wie formuliert werden muss, insbesondere auch die Frage des Vorsatzes.
Erlauben Sie mir ein offenes Wort, Herr Bundesrat: Ich meine, das Tempo für die Problemlösungen im Finanzbereich müsste jetzt endlich erhöht werden. Die Problemlage ist klar: Im Ausland und im Inland gibt es unterschiedliche Regelungen, und auf Dauer kann das kein Zustand sein. Deshalb denke ich, dass diese Motion der richtige Auftrag ist, der Ihnen die Freiheit lässt, genau zu prüfen, wie die genauen Regelungen aussehen sollen.
Auf jeden Fall bitte ich Sie, geschätzte Kollegen und Kolleginnen, dieser Motion zuzustimmen. Die Details können Sie im Rahmen der Beratungen beeinflussen, aber etwas muss einfach in der Schweiz klar sein: Schwere, fortgesetzte Steuerhinterziehung darf kein Kavaliersdelikt bleiben.