Bänziger Marlies · Nationalrat · 2010-09-13
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-09-13
Wortprotokoll
Die Grünen treten auf die Vorlage ein, und zwar aus Respekt vor der sorgfältigen Arbeit der zuständigen Kommission, die wir an dieser Stelle bestens verdanken. Immerhin führte die Kommission eine ernstgemeinte Vernehmlassung durch und war dann auch bereit, die Vorlage anzupassen. Wir werden im Verlauf der Diskussion die Minderheiten unterstützen. Aber es ist auch klar: Am Schluss wird die grüne Fraktion die Vorlage ablehnen.
Die vorgeschlagenen Anpassungen sind die Antwort auf die Anwendung von Notrecht durch den Bundesrat im Herbst 2008. Blenden wir kurz zurück: Damals war der Bundesrat überzeugt, dass er die UBS mittels Notrecht retten müsse. Er zog das schon länger geschnürte Rettungspaket aus der Schublade und legte es der Finanzdelegation zur Genehmigung vor. Es eile, es stünden nur ein paar wenige Stunden zur Genehmigung zur Verfügung. Die Finanzdelegation war mit dem Vorgehen einverstanden. Sie hiess den Vertrag stellvertretend für das Parlament gut. Die Finanzdelegation besteht aus sechs Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern aus den Regierungsparteien; die Grünen sind explizit nicht vertreten, obwohl eigentlich zwölf Sitze zu vergeben sind. Man wolle unter sich bleiben, die Finanzdelegation sei schliesslich eine hochpolitische Angelegenheit, heisst es hinter vorgehaltener Hand. Unter sich bleiben bedeutet hier eben, dass die vier Regierungsparteien die zwölf Sitze unter sich aufteilen. Das erinnert an die Diskussion über die Zusammensetzung des Bundesrates, die wir zurzeit führen. Zwei Monate später, im Rahmen der Wintersession 2008, äusserte sich das Parlament zum Rettungspaket, zum UBS-Vertrag. Dann folgte die Diskussion über die Anwendung von Notrecht, welche zu dieser Vorlage führte. Diese basiert auf zwei wesentlichen Missverständnissen:
1. Für den Fall, dass künftig Notrecht angewendet wird, schweigt sich die Vorlage aus, wie genau das Notrecht definiert würde. Es bleibt bei der einzigen Formulierung im Rahmen der Bundesverfassung. Dann soll eine Verordnung - eine Verordnung! - erarbeitet werden, "wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert". Wir meinen, es gehe nicht an, das Notrecht quasi implizit über eine Verordnung auszuweiten. Notrecht darf nur in äusserster Not angewendet werden. Anders gesagt: Bis heute gibt es keine Studie darüber, was geschehen wäre, wenn der Bund die bereitgestellten 68 Milliarden Franken dazu verwendet hätte, einen Rettungsfonds für die in Not geratenen KMU zu äufnen, um so zu versuchen, unsere reale Wirtschaft vor der Krise zu retten. Bis heute will das eigentlich niemand so richtig wissen. Bis heute gibt es kein Gegenkonzept zum UBS-Rettungspaket. Bundesrat Merz merkte jedoch an, dass er nicht sicher sei, ob er in einem ähnlichen Fall wiederum zum Rettungsanker Notrecht greifen würde.
2. Mittels dieser Verordnung schaffen wir eigentlich ein Schattenkabinett, bestehend aus der um die Präsidien der APK erweiterten Geschäftsprüfungsdelegation und der Finanzdelegation. Diese beiden Gremien werden künftig im Rahmen der Anwendung von Notrecht durch den Bundesrat involviert: die Geschäftsprüfungsdelegation im Rahmen der Mitsprache, die FinDel, das politische Gremium, im Rahmen der Mitwirkung. Erst wenn die beiden Delegationen, also die GPDel und die FinDel, ihr Einverständnis gegeben, ihre Meinung abgegeben haben, kommt dann das Parlament - zwei, drei, vier Wochen später, wenn es der Meinung ist, dass man sich treffen sollte - noch zusammen und diskutiert über das, was eigentlich schon gemacht worden ist. Das unterscheidet sich nicht wesentlich von den bestehenden Rechtsgrundlagen. Das Einzige, was sich ändert, ist, dass man diese beiden Gremien, die GPDel und die FinDel, eigentlich implizit mit grösserer Kompetenz ausstattet. Gerade in diesen beiden Gremien sind aber, abgesehen von einem einzigen Sitz, nur die Regierungsparteien involviert.
Die Grünen wollen kein Schattenkabinett. Wir wollen, dass der Bundesrat sorgfältig abzuwägen hat, wann er Notrecht anwendet - eben nur im äussersten Notfall. Deswegen lehnen wir die Vorlage ab.