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Schelbert Louis · Nationalrat · 2010-09-13

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-09-13

Wortprotokoll

Meine parlamentarische Initiative 08.509 zielt darauf ab, dass ausserordentliche Finanztransaktionen dem Parlament im Voraus vorgelegt werden müssen. Ich möchte mit der Initiative insbesondere erreichen, dass die Frage der Zulässigkeit von Notrecht detailliert geprüft wird. Das hat das Parlament bislang nicht in der nötigen Tiefe getan.

Auslöser der Initiative war der Weg des Bundesrates im Jahr 2008 zur Bewältigung der Finanzmarktkrise. Er bemühte damals Notrecht und jonglierte so den Entscheid über das 60-Milliarden-Franken-Massnahmenpaket am Parlament vorbei. Die Debatte in der Wintersession 2008 diente nur noch der Kropfleerung und vielleicht als Pulsmesser; der Bundesrat hatte vorgängig und allein entschieden.

Die Frage ist: Soll er das wiederum tun können? In der Beantwortung dieser Frage liegt der Hauptunterschied zwischen der Initiative der Kommission und meiner Initiative. Heute will die Kommission, dass der Bundesrat die Verfassung biegen kann. Der Bundesrat darf laut ihrem Entwurf gestützt auf Notrecht eine Verordnung für ausserordentliche Finanztransaktionen erlassen. Ich halte das für verfassungswidrig. Es ist interessant: 2009 war die SPK des Nationalrates noch eher meiner Meinung. Weil aber die Schwesterkommission das Ansinnen mit 6 zu 5 Stimmen ablehnte, liess sie ihre damalige Initiative sausen und ersetzte sie durch die heutige Vorlage.

Der Bundesrat berief sich 2008 auf die Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung, die ihm notrechtliche Kompetenzen geben würden. Ich bestreite, dass die Finanztransaktionen zur Rettung der UBS tatsächlich unter diese Bestimmungen fielen. Zur Begründung: Am 5. Januar 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht über die Datenherausgabe der Finma an das U.S. Department of Justice entschieden. Der Entscheid befasst sich in Ziffer 8 auf den Seiten 41ff. mit der Frage, welche Behörde Massnahmen gestützt auf verfassungsmässiges Notrecht ergreifen kann. Mit Bezug auf Artikel 184 Absatz 3 bezweifelt das Gericht, ob Massnahmen, die ihre Wirkung primär in der Schweiz entfalten, gedeckt seien. Tatsächlich ist Artikel 184 mit "Beziehungen zum Ausland" überschrieben. Auch Artikel 185 Absatz 3 gibt dem Bundesrat das entsprechende Recht nicht, denn er bezieht sich auf die Wahrung der inneren Sicherheit und der internen öffentlichen Ordnung. Damit sind vor allem Situationen zur Bewältigung unvorhersehbarer Lagen wie Naturkatastrophen, Epidemien, militärische Bedrohungen oder schwere Unruhen gemeint. Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu wörtlich aus: "In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob Wirtschaftskrisen zu einer Gefährdung der inneren Sicherheit oder zu einer Störung der öffentlichen Ordnung im Sinne der Polizeigüter führen können. Zweifelhaft ist ausserdem, ob der mögliche Zusammenbruch einer Grossbank und die damit einhergehenden Kredit- und Zahlungsschwierigkeiten für sich allein ausreichen, um gestützt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung vorsorglich zu verfügen." In Klammern füge ich an: Dasselbe würde auch für das Parlament gelten, das gemäss Artikel 173 Absatz 1 Buchstaben a und b der Bundesverfassung analoge Kompetenzen hat.

Für den Bundesrat waren der mögliche Zusammenbruch der UBS und die sich daraus ergebenden Folgen Grund genug für die Anwendung von Notrecht. Wenn wir die Aussagen des Bundesverwaltungsgerichtes auf das UBS-Milliardengeschäft übertragen, genügten aber die als Folge eines Zusammenbruchs möglicherweise drohenden Kredit- und Zahlungsprobleme nicht, um die Milliarden von Franken am Parlament vorbei zu bewilligen. Ein solches Vorgehen wegen eines möglichen Zusammenkrachens der UBS war und ist durch die Artikel 184 und 185 der Bundesverfassung nicht gedeckt.

Ich bitte das Parlament umzuschwenken, dies wäre in seinem eigenen Interesse. Die SPK ist gestartet, um die Notrechtskompetenz des Bundesrates einzugrenzen. Nun setzt sie sich in Widerspruch zu ihren eigenen Absichten. Das Parlament muss aber auf seine Rechte pochen, es muss seine Finanzkompetenzen wahrnehmen.

Deshalb beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative "Sicherung der Parlamentsrechte bei ausserordentlichen Finanztransaktionen" Folge zu geben.