Lexipedia

Bigger Elmar · Nationalrat · 2010-09-13

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-13

Wortprotokoll

Schon in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts sind die ersten Verträge und Abkommen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossen worden. Da dieser Kleinstaat sozusagen die gleichen Eigenschaften hat wie die Schweiz, sind die Zusammenarbeit und die nachbarschaftliche Freundschaft sehr wichtig. Insbesondere der Zollvertrag von 1923 und die Einführung des Schweizerfrankens als Währung in Liechtenstein im Jahre 1924 bilden die Grundlage für den gemeinsamen Wirtschafts- und Währungsraum.

Seit der Einführung der Lenkungsabgaben in der Schweiz 1998 sind sich das Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz einig, dass die Lenkungsabgaben aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtung auch in Liechtenstein eingeführt werden müssen. Gegenstand des neuen Vertrages ist die parallele Erhebung der gleichen Umweltabgaben in beiden Staaten. Der Vertrag wird schon seit dem 1. Februar 2010 vorläufig angewendet. Für das Fürstentum Liechtenstein war es nicht ganz einfach, unsere Lösung zu übernehmen, da es als EWR-Mitglied gleichzeitig die EU-Emissionshandelsrichtlinie umsetzen muss. Dabei war darauf zu achten, dass die liechtensteinischen Unternehmen nicht doppelt besteuert werden.

Die freundnachbarliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein ermöglichte das neue Vertragswerk zu den Lenkungsabgaben. Diese werden in Liechtenstein auch über eine eigene Gesetzgebung eingeführt, ohne dass wirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen riskiert würden.

Der Umweltabgabenvertrag ist einer von vielen Verträgen mit dem Fürstentum. Somit sind in der UREK-NR auch keine Befürchtungen vorhanden. Dieses Geschäft wurde nach einer kurzen Einleitung des UREK-Präsidenten und von Herrn Dr. Stefan Bühler von der Weko ohne Fragen und Diskussion abgesegnet. Eintreten war unbestritten, die Zustimmung in der Gesamtabstimmung fiel einstimmig aus.

Ich bitte Sie, dieser Vorlage auch zuzustimmen. In diesem Vertrag sind alle Wettbewerbsverzerrungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein untersagt; er wird deshalb von beiden Staaten akzeptiert.

Persönlich meine ich, dass wir aus Rücksicht auf das Fürstentum Liechtenstein und in Anbetracht der kommenden EU-Gesetzgebung die Gesetze nicht zu stark ausreizen sollten. Ich bitte Sie deshalb, bei den folgenden Geschäften Vernunft walten zu lassen.