Thanei Anita · Nationalrat · 2010-09-13
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.
Gemäss Bundesrat und Ständerat können Vermögenswerte, an denen eine schweizerische Behörde Rechte geltend macht oder an denen eine Person ausserhalb des Umfelds der politisch exponierten Person gutgläubig dingliche Rechte erworben hat, nicht eingezogen werden. Die Minderheit Nidegger möchte nun in Litera b den entscheidenden, den wirklich entscheidenden Zusatz "ausserhalb des Umfelds der politisch exponierten Person" streichen. Somit wären alle Personen vor dem Einzug der Vermögenswerte geschützt, welche gutgläubig solche dingliche Rechte erworben haben. Das wäre verfehlt und würde zu einer Aushöhlung dieses Gesetzes führen. Ein Potentat könnte nämlich ohne Weiteres einem Kind, einer nahen, verwandten Person Vermögensrechte übergeben. Es wäre für diese Person relativ einfach, sich auf den guten Glauben zu berufen. Im Ergebnis würde das dazu führen, dass man in solchen Auseinandersetzungen die längste Zeit über die Frage des guten Glaubens verhandeln müsste.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.