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Vischer Daniel · Nationalrat · 2010-09-13

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-09-13

Wortprotokoll

Hier haben wir ein wichtiges Gesetz, wir haben ein nötiges Gesetz. Es ist ein Gesetz, das reichlich spät kommt - aber es kommt. Es geht um Blutgeld von Potentaten wie Mobutu, Duvalier, Abacha und anderen. Es geht um Millionen von Menschen, die gelitten haben und deren Unterdrückung und teilweise Massakrierung Ursache für den Geldfluss zugunsten dieser Potentaten war. Und es geht um den Schweizer Finanzplatz. Der Schweizer Finanzplatz hat bekanntlich zwei Probleme. Das eine ist ein steuerrechtliches Problem, sprich Steuerhinterziehung, Steuerbetrug. Wir sind daran, es zu lösen, leider nur halbbatzig, leider nicht universal, nicht gegenüber allen Staaten, auch Staaten ausserhalb der OECD. Das zweite Problem - um dieses geht es hier - ist das Problem des immer noch in der Schweiz lagernden Blutgeldes, des Geldes von Potentaten namentlich aus der Dritten Welt, das nicht zu den rechtmässigen Eigentümern zurückgeführt werden kann. Genau da will dieses Gesetz nun Abhilfe schaffen. Ich denke, das EDA, die Bundesrätin, aber auch Chefbeamte, die hier sitzen und mit dieser Frage befasst waren, haben in den vergangenen Jahren gute, grossartige Arbeit geleistet und sind im positiven Sinne mitverantwortlich dafür, dass wir nun einen Schritt weiter gehen können und dass dieses Gesetz vor der Verabschiedung steht. In diesem Sinne hat die Schweiz, vielleicht zu spät, aber immerhin, die Kurve gekriegt, indem sie dieser - man kann es so sagen - Schandtat der Lagerung von Blutgeld begegnen will.

Die Vorlage, wie wir sie hier vorfinden, hat ein Gerüst, das tauglich ist, über das nicht mehr genügende Rechtshilfeverfahren hinaus ein neues Instrumentarium zu schaffen, um die Rückführung dieser unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte politisch exponierter Personen zu ermöglichen. Das Gesetz ist notgedrungen auch von Pragmatismus geprägt und natürlich aus unzähligen Verhandlungen im entsprechenden Bereich gewachsen, die nicht sehr einfach zu führen gewesen sind.

Es gibt nun Minderheitsanträge von zwei Seiten: Es gibt seitens der SVP zum einen das Ansinnen, das Ganze zu torpedieren. Meine Kolleginnen und Kollegen von der SVP, sagen Sie es offen: Sie wollen dieses Gesetz nicht, also wollen Sie auch nicht, dass etwas unternommen wird, was über den Status quo hinausgeht; sagen Sie das laut und deutlich! Sie sind eigentlich mindestens eine halbe Potentatenpartei geworden, indem Sie dieses Gesetz dergestalt bekämpfen. Zum anderen werden vonseiten der SVP Minderheitsanträge gestellt, die das Gesetz fast untauglich machen sollen. Wenn zum Beispiel bei Artikel 6 die Vermutung der Unrechtmässigkeit, d. h. die Beweislastumkehr, gebodigt würde, dann würden diesem Gesetz natürlich in einem ganz zentralen Punkt die Zähne gezogen. Sie zeigen, dass Sie im Falle des Eintretens alles unternehmen, damit dieses Gesetz nicht zu einem griffigen Instrumentarium wird.

Wir Grünen werden aber auch jene Minderheitsanträge unterstützen, die weiter gehen als der Bundesrat, sei dies zu Artikel 1 - da geht es gewissermassen um die Erweiterung des eigenstaatlichen Handelns - oder sei dies zu Artikel 2bis, wo wir der Meinung sind, dass die Vorschriften bezüglich Sperrung weiter gehen sollen, als es der Bundesrat will. Und wir unterstützen bei Artikel 3 die längere Frist, weil nur sie tauglich ist, um diese Verfahren auch einigermassen zu Ende führen zu können.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, einzutreten und die vorgenannten Minderheitsanträge zu unterstützen; wir Grünen werden nicht mehr zu allen sprechen.