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Huber Gabi · Nationalrat · 2010-09-13

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-13

Wortprotokoll

Nach dieser Bestimmung kann der Bundesrat das EDA beauftragen, während der Sperrung der Vermögenswerte eine gütliche Einigung zu suchen, welche die vollständige oder teilweise Rückerstattung der gesperrten Vermögenswerte ermöglicht. Für die Rückerstattung gelten die Artikel 8 bis 10 sinngemäss. Die gütliche Einigung muss der Bundesrat genehmigen, und im Falle der Genehmigung hebt er die Sperrung auf.

Die Kommissionsmehrheit will diesen Artikel unverständlicherweise streichen. Unverständlich ist das insofern, als der Bundesrat in der Vergangenheit, wenn er eine Sperrung aufgrund von Artikel 184 der Bundesverfassung anordnete, dem EDA in der Regel gleichzeitig ein Verhandlungsmandat erteilte. Somit soll etwas, was sich bewährt hat, künftig nicht mehr möglich sein. Eine solche Verhandlungslösung muss aber möglich bleiben, denn im Erfolgsfall lässt sich damit das Sperrungsverfahren verkürzen und die Rückerstattung der gesperrten Vermögenswerte beschleunigen. Solche Verhandlungen werden vom EDA auf die besonderen Gegebenheiten eines Falles abgestimmt und dann durchgeführt, wenn die Berechtigten der gesperrten Vermögenswerte bereit sind, sich am Verfahren zu beteiligen. Der Schlüssel zur Aufteilung des Vermögens zwischen Herkunftsstaat und Berechtigten wird von Fall zu Fall ausgehandelt.

Die Mehrheit stört sich insbesondere an der Möglichkeit, mit den Potentaten und ihren Familien zu verhandeln, und daran, dass sich die Schweiz dem Verdacht aussetzen könnte, schlecht verhandelt zu haben. Sodann wird moniert, aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Überlegungen gehöre die Möglichkeit der Einigungslösung nicht ins Gesetz. Diese Argumentation erstaunt, denn Artikel 4 ist, wie ich bereits ausgeführt habe, nichts Neues. Zudem wäre die Alternative zu diesem Pragmatismus im internationalen Umfeld die Konfrontation, eine ziemlich unschweizerische Alternative. Zum Pragmatismus in diesen Fällen gehört auch, dass man eben zuweilen mit Unrechtsstaaten verhandeln muss.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, die nur zum Tragen kommt, wenn der Fall nicht anders gelöst werden kann. Man kann und darf sicher ausschliessen, dass derselbe Bundesrat, der die Gelder blockiert hat und einziehen wollte, dann gleichzeitig einer quasi billigen Verhandlungslösung zustimmt. Verhandeln ist in solchen Fällen sicher immer besser als die Rückerstattung des Geldes. Mit einer gesetzlichen Grundlage für solche Verhandlungen findet sich der Bundesrat in einer gegenüber heute besseren Position, weil er den Potentaten oder seine Familienangehörigen vor die Alternativen "Verhandeln" oder "Einziehung der Gelder" stellen kann.

Die Streichung dieses Artikels wurde in der Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin, also mit 8 zu 7 Stimmen bei 9 Enthaltungen, beschlossen. Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, für die ich hier auch gleich spreche, um Unterstützung meiner Minderheit.

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