Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-09-13
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-13
Wortprotokoll
Wir haben zu Artikel 5 zwei Minderheitsanträge, zum einen die Ergänzung in Absatz 2 Litera b und zum anderen den Streichungsantrag zu Absatz 3.
Wir befinden uns jetzt beim Verfahren der Einziehung. Die Kompetenz zur Einziehung der gesperrten Vermögenswerte liegt beim Bundesverwaltungsgericht. Voraussetzung dafür ist - das ist ebenfalls im Gesetz klar definiert -, dass eine politisch exponierte Person bzw. ihr Umfeld über diese Vermögenswerte verfügen kann und dass sie unrechtmässig erworben wurden. Wenn die Minderheit Nidegger Litera b dahingehend ergänzen will, dass der unrechtmässige Erwerb im Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes erfolgt sein muss, dann bedeutet das, dass wir das Gesetz damit direkt aushebeln würden. Vor allem stünde das dann auch im klaren Widerspruch zu Artikel 6, wo wir eine Umkehr der Beweislast haben. Diese will Herr Nidegger auch streichen. Die Beweisschwierigkeiten würden ins Unermessliche steigen, und damit würde auch das Gesetz seine Griffigkeit ganz klar verlieren; das würde die Anwendung dieses Gesetzes erheblich erschweren. Denn die Kausalität zwischen der Herkunft der Gelder bzw. dem illegalen Erwerb und der Ausübung des politischen Amtes liesse sich nur schwerlich nachweisen.
Mit der Mehrheit der Kommission - es waren 13 zu 7 Stimmen - ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit Nidegger zu Absatz 2 abzulehnen.
Mit Absatz 3 haben wir eine Bestimmung, die vorsieht, dass die strafrechtliche Verjährung nicht geltend gemacht werden kann. Die Minderheit Nidegger möchte diese Bestimmung streichen, und auch dies würde die Wirksamkeit des Gesetzes ganz massgeblich schwächen. Die Streichung ist auch rechtlich nicht angezeigt. Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich hier bei der Einziehung um eine verwaltungsrechtliche Massnahme handelt und nicht um eine strafrechtliche Sanktion. Folglich ist es irrelevant, muss es auch irrelevant sein - wenn wir dem Gesetz zum Durchbruch verhelfen wollen -, ob die Tat strafrechtlich verjährt ist oder eben nicht.
Ich bitte Sie, hier dem Ständerat und Ihrer Kommission zu folgen, die den Antrag Nidegger mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung ablehnte.
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