Humbel Ruth · Nationalrat · 2010-09-13
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-13
Wortprotokoll
Unsere Fraktionsgemeinschaft unterstützt die Kommissionsmehrheit. Die Minderheit Fluri stützt ihren Antrag auf Artikel 173 Absatz 1 Litera c der Bundesverfassung, wonach die Bundesversammlung die Möglichkeit hat, Verordnungen zu erlassen. Das heisst, dass auch die Bundesversammlung ein originäres Recht hat, gestützt auf die Bundesverfassung Verordnungen zu erlassen. Wir diskutieren hier aber bundesrätliche Verordnungen, welche auf eine demokratisch abgestützte Grundlage gestellt werden sollen.
Es gilt bei uns der Grundsatz, dass alle wichtigen Bestimmungen eine gesetzliche Grundlage haben müssen. Wir sind daher der Meinung, dass wir den Weg über ein Gesetz [PAGE 1207] wählen sollten, wenn wir eine bundesrätliche Notverordnung auf eine demokratisch abgestützte gesetzliche Grundlage stellen müssen. Wenn wir es offenlassen, überlassen wir es dem Bundesrat auch zu entscheiden, ob er uns eine Verordnung oder ein Bundesgesetz vorlegen will. Aufgrund welcher Kriterien wird er diesen Entscheid fällen. die Räte könnten dann erst im Gesetzgebungsprozedere darauf Einluss nehmen. Es kann sein, dass wir rasch handeln müssen, dass rasch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden muss, und/oder dass eine gesetzliche Grundlage befristet wird. Dafür haben wir das Mittel der dringlichen Bundesbeschlüsse. Dringliche Bundesbeschlüsse können vor Ablauf der Referendumsfrist in Kraft gesetzt werden. Wir haben also mit den heutigen Möglichkeiten genügend Mittel, um eine bundesrätliche Notverordnung rasch auf eine Gesetzesgrundlage zu stellen.
Mit dem Minderheitsantrag würden wir Unklarheit schaffen. Wir sind für klare Verhältnisse und bitten Sie daher, der Mehrheitsfassung zuzustimmen.