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Joder Rudolf · Nationalrat · 2010-09-13

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-13

Wortprotokoll

Die Minderheit Fluri will, dass die bundesrätliche Verordnung durch ein Gesetz oder aber auch durch eine Verordnung der Bundesversammlung abgelöst werden kann. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Antrag abzulehnen.

In Artikel 164 unserer Verfassung ist klar festgehalten, dass wichtige rechtsetzende Bestimmungen in der Form eines Gesetzes und nicht in der Form einer Verordnung zu erlassen sind, und diese Vorschrift sollten wir als Gesetzgeber auch in diesem Fall einhalten. Es ist sachfremd, wenn eine Verordnung des Bundesrates anschliessend durch eine Verordnung des Parlamentes ersetzt wird, die ihrerseits maximal drei Jahre in Kraft bleibt und dann am Schluss gleichwohl durch ein Gesetz abgelöst werden muss. Mit dem Antrag der Kommissionsminderheit wäre das Referendum ausgeschlossen: Gegen eine Parlamentsverordnung ist kein Referendum möglich. Das ist demokratiepolitisch fragwürdig und aus der Sicht der Kommissionsmehrheit falsch.

Auch der Bundesrat - wir haben es gehört - lehnt den Antrag der Minderheit ab und weist darauf hin, dass der zeitliche und materielle Aufwand für die Ausarbeitung einer Parlamentsverordnung nicht geringer ist als jener für einen Gesetzentwurf. Schliesslich ist der Antrag der Minderheit auch in systematischer Hinsicht unbefriedigend: Eine Parlamentsverordnung wäre nur möglich für die Fälle von Artikel 185 Absatz 3 der Verfassung, nicht aber für die Fälle von Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung, also die Wahrung der Interessen unseres Landes bei den Beziehungen zum Ausland.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Jetzt noch ein Wort zum Antrag des Bundesrates: Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen. Die Kommission beantragt, dass der Bundesrat innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung der Bundesversammlung einen Entwurf für eine gesetzliche Regelung unterbreiten muss. Es handelt sich hier um sogenannte Polizeinotverordnungen. Diese sind in Bezug auf die Frist bewusst restriktiv gehalten. Es geht um die innere und äussere Sicherheit der Schweiz. Diese Frist bis zum Einschalten und bis zur Einflussnahme des Parlamentes darf nicht zu lange gestaltet sein. Es ist möglich, in sechs Monaten einen Gesetzentwurf auszuarbeiten; das hat die Vergangenheit klar gezeigt. Die Vernehmlassung ist bei einer sechsmonatigen Frist natürlich einzuschränken oder allenfalls konferenziell durchzuführen, aber es ist auch darauf hinzuweisen, dass eine Frist von sechs Monaten einen klar präventiven Effekt hat: Der Bundesrat muss sich bereits beim Erlass der Verordnung Gedanken machen, wie er die Verordnung dann in einen gesetzlichen Erlass überführen will.

Die Kommission will verhindern, dass der Bundesrat eine Serie von Verordnungen mit kurzen Fristen erlässt. Es geht hier um den Einbezug des Parlamentes. Das Ziel dieser Vorlage ist unter anderem, das Parlament zu stärken, und dieses Ziel können wir nur erreichen, wenn möglichst rasch gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Ich bitte Sie, den Antrag des Bundesrates und den Antrag der Minderheit der Kommission abzulehnen und der Mehrheit der Kommission zu folgen.