Lexipedia

Fehr Mario · Nationalrat · 2010-09-14

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-14

Wortprotokoll

Sehr vieles von dem, was Bundespräsidentin Leuthard jetzt gerade ausgeführt hat, ist zutreffend. Es wäre tatsächlich wünschbar, wir hätten rechtzeitig ein nationales Hundegesetz geschaffen. Allein, wir kommen zu spät, viel zu spät!

Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, Frau Bundespräsidentin, dass viele Kantone, die Mehrheit der Kantone, mittlerweile eine eigene Hundegesetzgebung ins Leben gerufen haben. Wir haben diese Kantone in der Kommission im Rahmen der Differenzbereinigung in einem speziellen Hearing angehört und vor allem diejenige Kantone, die weiter gehende Bestimmungen beschlossen haben, gefragt, was wäre, wenn wir die Konzeption des Ständerates übernehmen würden. Ich kann Ihnen sagen: Diese Kantone würden ein Referendum zumindest nicht behindern. In diesen Kantonen, in denen es in den meisten Fällen auch Volksabstimmungen gegeben hat, haben die Menschen entschieden, dass sie bei den Vorschriften weiter gehen wollen, zum Teil deutlich weiter, als es der Ständerat hier in seiner Konzeption vorschreibt. Mit einem haben Sie allerdings Recht: Wenn man die weiter gehenden Bestimmungen der Kantone belässt - die vorberatende Kommission hat sich mit 18 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür entschieden -, wenn man den Kantonen eben diese Möglichkeit geben will, schärfere Bestimmungen zu erlassen, dann muss man hier einfach aus konzeptionellen Gründen der Mehrheit der vorberatenden Kommission folgen.

Ich möchte denjenigen, die sich hier wie Frau Riklin teilweise mit bissigen Argumenten für die Lösung des Ständerates wehren, auch sagen: Es ist mit dieser Zustimmung nichts gewonnen. Es ist eine Kompetenznorm an den Bundesrat, der Bundesrat wird wahrscheinlich wieder ein Hearing und eine Vernehmlassung durchführen. Irgendwann wird er dann ein paar gefährliche Hundetypen einer Haltebewilligung unterstellen. Heute haben wir in vielen Kantonen wenigstens eine wirklich griffige Hundegesetzgebung: im Aargau, im Thurgau, in Baselland, in Zürich und auch im Wallis. Ich glaube deshalb, dass die Gesamtkonzeption des Nationalrates in der historischen Perspektive überzeugender ist, eben weil wir hier, ähnlich vielleicht wie bei den Bestimmungen über den Nichtraucherschutz, einfach zu spät kommen.

Deshalb bitte ich Sie, an dieser Konzeption, diesem Minimalkonsens festzuhalten und den Minimalstandards zuzustimmen. Manchmal, Frau Bundespräsidentin, ist Politik auch die Kunst des Möglichen - wahrscheinlich auch hier beim Hundegesetz.