Riklin Kathy · Nationalrat · 2010-09-14
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-14
Wortprotokoll
Artikel 2 und Artikel 13, welcher - ähnlich wie beim Rauchverbot - den Kantonen weiter gehende Massnahmen erlaubt, sind die zwei wichtigsten Artikel, die aus einem zahnlosen Gesetz ein Gesetz mit Zähnen machen.
Artikel 2 verlangt eine Bewilligung für potenziell gefährliche Hunde. Er nimmt damit einen klaren Wunsch der Kantone auf. Die WBK des Ständerates hat nach unserer Beratung des Hundegesetzes im Nationalrat eine Umfrage bei allen Kantonen gestartet. 17 Kantone wären bereit, auf weiter gehende, abweichende und/oder ergänzende kantonale Lösungen zu verzichten, falls die eidgenössischen Räte einem nationalen Hundegesetz zustimmen würden. 14 Kantone befürworten eine Haltebewilligung für potenziell gefährliche Hunde auf nationaler Ebene oder werten eine solche als wichtig oder unabdingbar.
In unserer Kommission hat Herr Kaspar Schläpfer, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons Thurgau, überzeugend die Bewilligungspflicht vertreten. Wer einen potenziell gefährlichen Hund im Kanton Thurgau hält, braucht dazu eine Bewilligung. Der Regierungsrat legt die Liste der potenziell gefährlichen Hunde fest. Diese umfasst im Thurgau 14 Hunderassen und -typen. Die Regelung mit Bewilligungspflicht und einer Liste mit 14 Hunderassen habe sich im Kanton Thurgau bewährt, hat Herr Schläpfer in unserer WBK betont. Seither nehme die Anzahl der potenziell gefährlichen Hunde im Thurgau stetig und rasch ab: Bei der Vorbereitung des Gesetzes musste der Kanton Thurgau noch von 700 bewilligungspflichtigen Hunden ausgehen; seit bekanntgeworden ist, dass der Kanton für die Rassen potenziell gefährlicher Hunde eine Bewilligungspflicht einführen werde, sind nur noch wenige Hunde solcher Rassen angeschafft worden. Die Bewilligungspflicht hat eine überraschend deutliche präventive Wirkung.
Alle Anhänger von Präventionsgesetzen sollten auch Artikel 2 Absatz 4 zustimmen. Die Bewilligungspflicht sei eine klassische Präventivmassnahme, hat der freisinnige Regierungsrat in der WBK betont. Sie greift, bevor bereits etwas passiert. Ausserdem setzt sie primär beim Halter und nicht beim Hund an. Es sollen nur Personen potenziell gefährliche Hunde halten dürfen, welche dazu tatsächlich in der Lage sind und die grösstmögliche Gewähr für eine korrekte Haltung bieten. Damit sind wir das Problem der schillernden Hundehalter der Halbwelt los, denn diese erhalten sicher keine Bewilligung. Ein guter Leumund und tierschutzgerechte Haltung sind Conditio sine qua non für den Besitz grosser und potenziell gefährlicher Hunde.
Die SP hat offensichtlich Angst vor Rassenlisten - dieselbe Partei, die im Dezember 2005 sofort ein absolutes Pitbullverbot verlangt hat! Damals war Pascale Bruderer, unsere jetzige Präsidentin, noch nicht Hundebesitzerin (Zwischenruf der Präsidentin: Doch!) - doch, sie war es schon, Pardon.
Heute werden dafür ohne Differenzierung alle Hundebesitzer zu Hundeerziehungskursen gezwungen. Das ist eine sehr stark diskutierte Regelung, da die Kurse nicht immer die nötige Qualität aufweisen. Zudem sind sie ein lukratives Geschäft für Hundekursanbieter.
Am Anfang bringen die Bewilligungsverfahren erheblichen Aufwand für die zuständige Amtsstelle. Nachdem diese Verfahren durchgeführt sind, ist der Aufwand aber relativ klein, weil eben nur noch ganz wenige bewilligungspflichtige Hunde angeschafft werden. Auch die Kantonstierärztin des Kantons Zürich vertritt die Ansicht, eine Bewilligungspflicht für ganz wenige, optisch als Kampfhunde wahrgenommene Typen sei unabdingbar, wenn das Hundeproblem auf der gesellschaftlich-politischen Ebene angegangen werden solle. Pro memoria: Im Kanton Zürich gibt es für die Bewilligungspflicht und das Hundegesetz mit Bewilligungspflicht eine Zustimmung von gut 80 Prozent in der Bevölkerung. Für die Variante mit Kampfhundeverbot gab es bei der Zürcher Bevölkerung eine Zustimmung von 60 Prozent.
Fazit: Mit Artikel 2 Absatz 4 und nur mit dieser Ergänzung erhält das vorgesehene eidgenössische Hundegesetz Wirkung. Dieser Bestimmung sollte auch Ruedi Noser zustimmen, denn er hat damals lauthals ausgerufen: "Es handelt sich hier um ein zahnloses Gesetz von zahnlosen Politikern für zahnlose Hunde!" Nun kann er entsprechend den Tatbeweis liefern. [PAGE 1222]
Wenn wir den Hundefrieden wiederherstellen wollen, ist die Bewilligungspflicht die geeignete Massnahme. Besten Dank, wenn Sie hier für den Antrag der Minderheit stimmen.