Spoerry Vreni · Ständerat · 1999-12-13
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 2 Stimmen, bei diesem Artikel der Fassung des Bundesrates zu folgen. Wenn man den Entwurf des Bundesrates mit der Fassung des Nationalrates vergleicht, so stellt man fest, dass der Nationalrat mit etwas mehr Worten in etwa das Gleiche sagt. Ein geeignetes Controlling-System ist der Oberbegriff dessen, was der Nationalrat unter einer periodischen Überprüfung der Zielerreichung versteht. Controlling bedeutet nicht nur die buchhalterische Kontrolle der Richtigkeit der Belege, sondern auch die Kontrolle der Zweckmässigkeit der Massnahmen, der Effizienz und der Effektivität der Instrumente und der Zielerreichung. Auch die Berichterstattung ist in der bundesrätlichen Fassung selbstverständlich enthalten.
Neu an der nationalrätlichen Fassung ist, dass der Bundesrat die Berichterstattung mit den parlamentarischen Aufsichtskommissionen vereinbaren muss. Das ist ein Novum, und es wurde in unserer Kommission nicht ganz klar, was das genau bedeutet und welche Auswirkungen das langfristig hat, ob man dann in jedem Gesetz eine solche Regelung vorsehen muss oder ob das ein Einzelfall bleibt. Gleichzeitig wurde in unserer Kommission klar, dass eine Auskunft selbstverständlich erteilt und die Antwort auch in die Berichterstattung eingebaut wird, wenn eine Kommission - eben eine Aufsichtskommission - darum ersucht.
Aus diesem Grunde wurde der Antrag, den jetzt Frau Leumann stellt und der in der Kommission auch vorlag, mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt.
Ich muss Sie bitten, der Kommission zu folgen.