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Joder Rudolf · Nationalrat · 2010-09-14

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-14

Wortprotokoll

Es geht bei dieser Initiative darum, dass in der Bundesverfassung der Vorrang von jüngeren Bundesgesetzen gegenüber älteren Staatsverträgen verankert wird. Ergänzend zum Votum von Herrn Nidegger kann ich im Namen der Minderheit folgende Ausführungen machen:

Dieses Begehren umfasst verschiedene aktuelle und wichtige Probleme unserer Gesetzgebung; das Problem stellt sich in einem grösseren Rahmen und Zusammenhang.

Ein erster Punkt: Es geht um das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht ganz generell. Wir schliessen immer mehr völkerrechtliche Verträge mit der Verpflichtung ab, künftig internationales Recht zu übernehmen, das sich weiterentwickelt und immer mehr und neue Bereiche erfasst. Dadurch wird unser schweizerisches Landesrecht zunehmend in den Hintergrund gerückt. Wollen wir diese Entwicklung? Wenn ja, in welchem Ausmass? Wie ist die Zukunft des Nebeneinanders von Völkerrecht und Landesrecht zu gestalten?

Ein zweiter Punkt: Es geht um die Stellung unseres Parlamentes als Gesetzgeber. Soll das in den Staatsverträgen enthaltene und weiterzuentwickelnde Recht unverändert als Teil unseres Landesrechtes übernommen werden, oder sollen diese Normen in einem gesetzgeberischen Akt durch unser Parlament - mit Abänderungs- und Anpassungsmöglichkeiten - in unsere schweizerische Rechtsform überführt werden?

Ein dritter Punkt: Ist es richtig, dass Regeln und Vorschriften, die vorwiegend von ausländischen Beamten und Verwaltungen gemacht werden, immer mehr an die Stelle unserer demokratisch abgestützten Gesetzgebung treten? Ist das richtig? Wollen wir das? Geht die Entwicklung in die richtige Richtung?

In der Verfassung ist die Gleichstellung zwischen Völkerrecht und Landesrecht verankert. Die Mehrheit der Kommission macht geltend, dass bezüglich all dieser Fragen kein Handlungsbedarf bestehe. Auch der Bundesrat sieht in seinem kürzlich veröffentlichten Bericht - ausgehend von einem Postulat des Ständerates - keine Notwendigkeit, sich diesen Fragen intensiv zu stellen.

Die Minderheit ist hier anderer Meinung. Wir sind der Auffassung, dass wir vor wichtigen Fragen für die künftige Gestaltung unserer Rechtsordnung im Verhältnis zum Völkerrecht stehen. Wir sehen Handlungsbedarf, und wir machen mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative betreffend Übernahme der vom Bundesgericht entwickelten sogenannten Schubert-Praxis einen konkreten Vorschlag.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit die Probleme, die unzweifelhaft bestehen, angegangen werden können.