Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-03-06
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-03-06
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, im Anschluss an die Ausführungen des Kommissionssprechers an einem Beispiel aufzuzeigen, was das bedeuten würde: Wenn jemand ein Auto kaufen will, ohne über die notwendigen Barmittel zu verfügen, kann er das Auto leasen, oder er kann sich das fehlende Geld über einen Kleinkredit verschaffen. In beiden Fällen gilt ein Widerrufsrecht. Das gilt auch dann, wenn das Auto mit einer zu diesem Zweck ausgestellten Kundenkarte bezahlt wird. Weshalb das anders sein soll, wenn der Käufer "um die Ecke", vielleicht sogar auf Anregung des Verkäufers, eine Kreditkarte beantragt, mit der er dann den Kaufpreis des Autos bezahlen soll oder kann, leuchtet eigentlich nicht ein. Der Konsument verdient auch in diesem Fall den Schutz.
Deshalb ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Widerrufsrecht auch bei Kreditkarten gelten soll.