Borer Roland F. · Nationalrat · 2010-09-15
Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-15
Wortprotokoll
Fakt ist, dass in der SVP-Fraktion die Meinungen gespalten sind. Ich möchte es hier auch offen kundtun: Wer hier für welchen Minderheitsantrag oder allenfalls für die Fassung des Bundesrates ist, das ergibt sich aufgrund der kantonalen Herkunft. Ich persönlich habe ein [PAGE 1292] wenig Verständnis dafür. Es gibt natürlich Kantone - das müssen wir offen und ehrlich sagen -, die schlussendlich Gesamtjahreseinnahmen in die berufliche Vorsorge einbezahlen müssten, wenn sie die zweite Säule voll ausfinanzieren müssten, ohne irgendwelche weitere Staatsaufgaben übernehmen zu können.
Die Mehrheit der SVP-Fraktion ist jedoch der Meinung, dass wir auch hier ordnungspolitische Grundsätze nicht aus den Augen verlieren dürfen. Auch im Bereich der zweiten Säule gibt es Grundsätze, die einzuhalten sind. Ein Grundsatz lautet: Man kann nur versprechen, was man auch garantieren kann. Ein weiterer Grundsatz lautet: Man kann nur Geld ausgeben und verteilen, das man auch eingenommen hat. Das gilt wie überall in der Wirtschaft auch für Versprechen und Ausgaben, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und die durch den Staat gemacht werden. So gesehen hat die Mehrheit unserer Fraktion sehr grosse Sympathie für den Entwurf des Bundesrates, der die Vollkapitalisierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen innerhalb einer gewissen Frist verlangt. Ordnungspolitisch wäre dies der korrekte Weg, den es auch zu unterstützen gilt.
Wir haben hier nur ein kleines Problem, nämlich die Frist von vierzig Jahren. Eine Frist von vierzig Jahren für die Sanierung eines Vorsorgewerks ist angesichts der Volatilität in der Wirtschaft vielleicht sogar etwas mehr als wirtschaftspolitische Kaffeesatzleserei. Wer weiss, was in den nächsten vierzig Jahren passiert, wer weiss, wie der Wirtschaftsstandort Schweiz in den nächsten vierzig Jahren aussieht? Wir wagen hier keine konkreten Voraussagen. Trotzdem sind wir - die Mehrheit unserer Fraktion - der Meinung, dass wir diesen Weg der Ausfinanzierung der zweiten Säule durch öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen anstreben sollten. Sollte man hier nicht dem Bundesrat folgen, sind wir der Meinung, dass man die Minderheit III (Triponez), die eine 90-prozentige Ausfinanzierung verlangt, unterstützen sollte.
Wenn wir mit den Anträgen der Minderheit I (Rechsteiner Paul) und der Minderheit II (Rechsteiner Paul) fahren, die 60 bzw. 70 Prozent Ausfinanzierung anstreben, können wir zukünftige Ausgliederungen von Aufgaben, die heute die öffentlich-rechtliche Hand übernimmt, absolut vergessen. Denken Sie daran: Alle öffentlichen Bereiche, die Sie in die Privatwirtschaft entlassen wollen, müssen zu 100 Prozent ausfinanziert werden. Wenn Sie dann den Austretenden das entsprechende Kapital mitgeben müssen, können Sie sich selber vorstellen, dass das keine Option mehr für die Zukunft ist. Sie würden mit einem Vorgehen gemäss den Minderheiten I und II staatliche Strukturen zementieren, und das bitten wir Sie zu verhindern.
Bei Buchstabe d beantragen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen, die verlangt, dass künftige Leistungsverbesserungen zu 100 Prozent ausfinanziert werden müssen.