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Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2010-09-15

Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2010-09-15

Wortprotokoll

In der bundesrätlichen Version ist eine vollständige Ausfinanzierung aller öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen innerhalb von vierzig Jahren vorgesehen. Der Ständerat hat anders entschieden: Er will innerhalb von vierzig Jahren eine Ausfinanzierung zu 80 Prozent sicherstellen. Allerdings wird dieses Finanzierungsmodell nicht kohärent durchgezogen. Der Ständerat macht eine Ausnahme bei den Vorsorgeeinrichtungen, die nach Einführung des Gesetzes Leistungsverbesserungen vornehmen wollen oder müssen. Mit Buchstabe d von Absatz 1 führt der Ständerat für künftige Leistungsverbesserungen das Finanzierungsmodell des Bundesrates ein, nämlich eine vollständige Ausfinanzierung, und schafft damit eine materielle Widersprüchlichkeit.

Eine Minderheit bittet Sie, diesen Buchstaben zu streichen. Warum? Im Verlaufe der Zeit sind normale Lohnanpassungen fällig, und diese müssen, falls das Leistungsprimat gilt, nachfinanziert werden. Das müsste gemäss dieser Bestimmung zu 100 Prozent geschehen, was den betroffenen Gemeinwesen wieder Mittel entziehen würde, die dann nicht mehr für andere Aufgaben zur Verfügung stünden.

Im Übrigen missachten die Befürworter dieser Bestimmung die Staatsgarantie gemäss Finanzierungsmodell des Ständerates bei Artikel 72c.