Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-20
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-20
Wortprotokoll
Zur ersten Frage: Wie die Aufsicht und die Kontrolle über den Handel mit Kernmaterialien im In- und Ausland erfolgen, hat der Bundesrat bereits in seiner Antwort vom 5. März 2010 zur Motion Müller Geri 09.4048, "Vollständige Aufsicht über die Nuklearmaterialien", sowie in seiner Antwort vom 19. Mai 2010 zur Interpellation Sommaruga Simonetta 10.3107, "Radioaktive Materialien aus der Schweiz in Russland?", dargelegt. Die Aufsichts-, Kontroll- und Bewilligungsbehörde für Kernmaterialien in der Schweiz ist das Bundesamt für Energie. Dieses wird laufend von der Internationalen Atomenergie-Organisation kontrolliert. Das BFE kann jedoch keine Kontrollen auf ausländischem Hoheitsgebiet durchführen. Dafür ist die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Landes zuständig. Das BFE kann weder Bestände von Kernmaterialien in Russland kontrollieren, noch kann es überprüfen, ob Lieferanten der Schweizer Kernkraftwerke Umweltschutzbestimmungen einhalten. Die Kontrolle im Ausland wird von den Aufsichtsbehörden des jeweiligen Landes sowie von der IAEA wahrgenommen.
Der Bundesrat misst den Nachhaltigkeitskriterien grosse Bedeutung bei. Dennoch kann er die Einhaltung von Umweltstandards in anderen Ländern nicht durchsetzen. Die Schweiz muss die Grenzen der staatlichen Souveränität respektieren. Der Bundesrat setzt sich aber dafür ein, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Kette der Lieferungen von Brennelementen zu erhöhen.
Zur zweiten und dritten Frage: Aus den gleichen Gründen, wie ich sie eben dargelegt habe, bestehen keine Grundlagen zur Einführung einer Deklarationspflicht bzw. der Kontrolle der Produktion von Brennelementen im Ausland. Das BFE hat jedoch alle Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke aufgefordert, auf freiwilliger Grundlage Informationen über die Herkunft der Kernmaterialien und die Herstellung von Brennelementen zu liefern. Dabei handelt es sich insbesondere um Transparenz über die gesamte Kette der Lieferungen von Brennelementen und über weitere Angaben zur Herstellung von Brennelementen.