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Vischer Daniel · Nationalrat · 2010-09-20

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-09-20

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Wenn Sie die Fahne auf Seite 1 anschauen, dann bemerken Sie, dass die Botschaft des Bundesrates vom 21. Dezember 2007 stammt. Sie wissen ja, was das heisst. Umso mehr erstaunt mich jetzt beispielsweise das Votum von Herrn Kaufmann. Man geht ja davon aus, dass die Person, die damals für diese Materie zuständig war, immerhin in solchen Materien Bescheid wusste. Wenn ich diese Diskussion jetzt verfolge, dann habe ich das Gefühl, das sei in etwa das wichtigste KMU-Gesetz der letzten fünf Jahre. Da wird lobbyiert. Sie werfen der Linken irgendwelche Regulierungsgelüste vor. Die Linke hat mit diesem Gesetz gar nichts zu tun, die Grünen auch nicht. Das Gesetz wurde von einem SVP-Bundesrat ausgearbeitet. Da müssen Sie sich schon ein bisschen präziser ausdrücken. Wo es Minderheitsanträge von linker und grüner Seite gibt, sind es abgesehen von zweien, auf die ich zurückkommen werde, solche, die einfach die Position des Bundesrates übernehmen.

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz eine verschwindende Minderheit der Unternehmen in der Schweiz betrifft. Ich habe übrigens bei einigen Votanten das Gefühl, dass sie am liebsten ein Gesetz hätten, das nur die börsenkotierten Unternehmungen dieser Rechnungslegung unterstellt. Es ist aber auch nicht so, dass einfach der Unternehmer, der Familien- oder Mehrheitsaktionär und -unternehmer, der Einzelfirmainhaber per se der Gute ist, und alle anderen sind renitent. Es geht hier um eine Interessenabwägung. Das Gesetz wird ja nicht als Hobby gemacht, um jemanden zu ärgern, sondern zur Vereinheitlichung, zur Verbesserung des Geltenden und deshalb, um schwerpunktmässig verschiedene Bereiche zu schützen: die Gläubiger, [PAGE 1368] die Minderheitsaktionäre, die Arbeitnehmer, die Steuerverwaltung und nicht zuletzt auch Treu und Glauben im Geschäftsverkehr.

Ich weiss nicht, wieso Sie meinen, eine Firma sei erst ab 250 Stellen eine Firma, bei der es einen Schutz braucht, von dem die Arbeitnehmer profitieren. Ich denke, dass es bisher - im Vergleich - sinnvoll geregelt wurde. Die Werte, die vom Bundesrat stammen, hat der Bundesrat auch deshalb so normiert, weil er sie mit dem Revisionsrecht abstimmte - das Revisionsrecht, das am 1. Januar 2008 in Kraft trat. Ich muss mich schon wundern: Dieses Revisionsrecht haben Sie ja mehrheitlich verabschiedet; da hätten Sie diese Einwände schon dort bringen müssen. Aber wir können doch nicht 2008 ein Gesetz in Kraft treten lassen und zwei Jahre später ein neues Gesetz mit einer ähnlichen Regelungsmaterie, aber völlig anderen Mindestwerten normieren. Das ist einfach eine unseriöse Gesetzgebung.

Ich ersuche Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten. Ich sehe nicht, was an dieser Vorlage Überregulierung sein soll. Sie bestreiten an sich nicht, dass es diese Grundsätze braucht; Sie wollen sie einfach auf weniger Firmen anwenden lassen. Aber dann können Sie nicht von Überregulierung sprechen. Wenn eine Regulierung sinnvoll ist, dann kann man sagen: Man muss es so normieren, dass die Schutzgedanken, die ich genannt habe, am besten erfasst sind.

Es ist auch nicht so, dass es um theoretische Prinzipien ginge. Ich wüsste nicht, um welche es gehen sollte. Das ist keine "Herzblut-Vorlage" von irgendjemandem, sondern da geht es um ausgewogene Interessen.

Herr Kaufmann hat gesagt, Nachhaltigkeit sei etwas Freiwilliges. Das stimmt eben gerade nicht. Wir leben nicht mehr in der Zeit, in der das der Fall war. Nachhaltigkeit ist heute auch einer der zentralen Grundsätze des Wirtschaftens geworden. Ich sehe nicht ein, was es mit Bürokratisierung zu tun hat, wenn die Nachhaltigkeitsbestrebungen einer Unternehmung offengelegt werden.

Das Gleiche betrifft das länderspezifische Reporting. Es ist richtig, es wird von Entwicklungsorganisationen gefördert. Aber es geht ja gewissermassen nicht um die Publikationsinteressen von Entwicklungsunternehmungen, sondern um die Interessen von Menschen, die dort wohnen, wo einzelne Firmen präsent sind, oder die in diesen Firmen tatsächlich angestellt sind. Auch hier ersuche ich Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Treten Sie also auf diese Vorlage ein. Sie ist nüchtern, eine sinnvolle Interessenabwägung. Ich glaube, sie verdient den ideologischen Feldzug, den Sie da veranstalten wollen, gar nicht.