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Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage, den zweiten Teil der Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts, ohne grosse Begeisterung eintreten. Das Ganze erinnert uns leider etwas zu sehr an die Lohnausweisdebatte: Man wird den Eindruck nicht los, dass es vor allem darum geht, die Unternehmen zu zwingen, den Steuerämtern detailliertere Zahlen zu liefern. Die vielen Einzelanträge, die noch eingegangen sind, zeigen ja auch, dass wir mit der Revision bisher noch nicht den gewünschten Durchbruch erzielt haben. Es gibt offensichtlich noch viele Mängel. Das Gleiche zeigen mir zahlreiche ernstzunehmende Zuschriften von Familienunternehmen.

Die Rechnungslegung und die Revision seien sachlich veraltet und müssten deshalb revidiert werden, wurde gesagt. Diese Begründung für die Gesetzesrevision mag zwar in mancher Hinsicht zutreffen, dennoch müssen wir bedenken, dass Umstellungen in der Rechnungslegung, eine Ausweitung der Berichterstattung und neue Revisionspflichten sehr kostspielig sind. Wir fragen uns auch, ob das Sammelsurium von detaillierten Rechnungslegungsnormen, die teils in Widerspruch zu den internationalen Standards stehen, tatsächlich im Obligationenrecht verankert werden muss. Wir möchten, dass sich der Ständerat dieser Frage nochmals annimmt, und werden deshalb die Einzelanträge Noser unterstützen.

Selbstverständlich muss definiert werden, wer überhaupt buchführungspflichtig, wer konsolidierungspflichtig und wer revisionspflichtig ist. Aber es wäre verfehlt, diese Pflichten für alle Unternehmen zu vereinheitlichen. Es war deshalb für die SVP von Anfang an ein Anliegen, die Anforderungen nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmen zu differenzieren. Für Familienunternehmen beispielsweise genügen unseres Erachtens die bisherigen Rechnungslegungsvorschriften vollauf. Auch wir sind nicht der Ansicht, dass jedermann umfassend über alle Details eines Unternehmens informiert werden muss, denn aus der Rechnungslegung kann man doch sehr vieles entnehmen, was eigentlich zum Geschäftsgeheimnis gehört.

Selbstverständlich müssen börsenkotierte Unternehmen ihren Publikumsaktionären einen Einblick in die Geschäftsbücher gewähren, der ihnen die Beurteilung ihres Engagements erlaubt. Deshalb muss strikte zwischen den börsenkotierten und den übrigen Privatunternehmen unterschieden werden. Aber auch die meisten der 300 bis 400 börsenkotierten Unternehmen sind KMU mit wenigen Hundert Beschäftigten. Man muss sich auch bewusst sein, dass es eine Berner Börse gibt, die kleineren Unternehmen als Sprungbrett für eine spätere Kotierung an der SWX dient. Wenn man nun alle börsenkotierten Unternehmen in den gleichen Topf wirft, bürdet man den KMU tatsächlich unverhältnismässig grosse Lasten auf. Deshalb wird die SVP-Fraktion im Rahmen der Detailberatung die Anträge unterstützen, die die höchsten Schwellenwerte für KMU fordern.

Was den Minderheitenschutz bei Privatunternehmen anbetrifft, so teilen wir die Meinung, dass diese Minderheiten gerade bei nichtkotierten Privatunternehmen einen besonderen Schutz verdienen. Wir müssen hier aber bedenken - das wurde schon erwähnt -, dass es gerade auch bei Familienunternehmen Querulanten gibt, die ihre Minderheitsstellung missbrauchen könnten. Wir wollen nicht, dass bereits eine Beteiligung von 10 Prozent ausreicht, um einem Management oder einem Unternehmen grosse Neulasten in Bezug auf die Rechnungslegung aufzuerlegen. Wir setzen uns deshalb für eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent ein.

Wir lehnen den vorgeschlagenen Wechsel vom Leitungs- zum Kontrollsystem in der Konsolidierungspflicht ab. Wenn eine börsenkotierte Gesellschaft zum Beispiel von einer Familienstiftung kontrolliert wird, dann hat doch nicht die Familienstiftung die Konzernrechnung zu erstellen. Eine solche Darstellung würde die Publikumsaktionäre in die Irre führen. Sie könnten zum Beispiel meinen, dass Barmittel, die in der Stiftung sind, den Konzerngesellschaften zur Verfügung stünden, was ja meistens nicht der Fall ist.

Noch weniger Verständnis haben wir für die Forderungen der Linken und Grünen, die unsere Unternehmungen in Bürokratie und Administration ersaufen lassen wollen. Die geforderte Länderberichterstattung mit detaillierten Erfolgsrechnungen und Bilanzen pro Land inklusive Offenlegung aller innerbetrieblichen Güter und Finanzströme, die den Entwicklungshilfe-NGO für ihre Recherchen dienen sollen, ist Unsinn. Selbst wenn diese Zahlen veröffentlicht würden, liessen sich daraus kaum Schlüsse ziehen. Ausser Spesen in zweistelliger Millionenhöhe für die Grosskonzerne bringen solche Forderungen nichts.

Ins gleiche Kapitel gehören Nachhaltigkeitsberichte. Wer freiwillig einen solchen erstellen will, kann dies ja tun. Aber wie im Falle der Länderberichterstattung gibt es dafür keine anerkannten Standards und keine entsprechende Revision und Revisionsaufsicht.

Eine Problematik bleibt auch nach der Revision des Rechnungslegungsgesetzes bestehen. Die anerkannten Normen werden von privaten Vereinigungen teils im Ausland entwickelt, und wir wollen diese dann tel quel übernehmen. Die Verwaltung behauptet zwar, dass der Bundesrat die entsprechenden Normenänderungen jeweils absegnen würde. Da frage ich mich natürlich, ob es denn nicht gerade dubiose, international anerkannte Bewertungsmethoden für Bankbilanzpositionen waren, die wesentlich zur Finanzkrise beigetragen haben. Waren auch diese Bewertungsnormen vom Bundesrat abgesegnet, und trägt er nun dafür die Verantwortung?

Wir vertreten die Meinung, dass weiterhin das duale Reporting zugelassen werden muss, denn es ist nicht sinnvoll, hybride Modelle der Rechnungslegung mit Elementen des Obligationenrechts und der IFRS auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu verankern. Diese Normen widersprechen sich in vielen Fällen. Im Obligationenrecht verlangt man beispielsweise eine vorsichtige Bewertung, also das Niedrigstwertprinzip, die IFRS verlangen Tages- oder Market-to-Market-Werte; das widerspricht sich also. Wie erwähnt können sich diese internationalen Normen auch ändern. Da müssten wir ja jedes Mal die Gesetzgebung überprüfen. Jedes Mal heisst konkret mindestens jährlich, und was das heisst, das sehen Sie jeweils an den Rundschreiben unserer Börse. Gerade dieser Tage kamen wieder vierzehn Seiten; all das müssten wir jedes Mal berücksichtigen. Deshalb habe ich zu dieser Problematik auch einen Einzelantrag zu den Artikeln 962 und 962a gestellt.

Wie einleitend gesagt, treten wir ohne grosse Begeisterung auf die Vorlage ein. Sollten unsere Anliegen für die KMU aber nicht berücksichtigt werden, behalten wir uns auch eine spätere Ablehnung der gesamten Vorlage noch vor.

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