Loepfe Arthur · Nationalrat · 2010-09-20
Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-20
Wortprotokoll
Für die allermeisten KMU - ich spreche hier nur im Zusammenhang mit kleineren und mittleren Unternehmen - und Familiengesellschaften genügt das heute geltende Obligationenrecht für die Rechnungslegung vollauf. Wer mehr will, kann dies freiwillig tun. Auch die Steuerverwaltung arbeitet jetzt und in Zukunft, was KMU anbetrifft, mit der Rechnungslegung nach Obligationenrecht und verlangt keine Abschlüsse gemäss diesen meist internationalen Standards.
Der nun vorgesehene Ausbau von Informationen und Transparenz für die am Unternehmen Beteiligten und Interessierten ist grundsätzlich zu begrüssen. Man muss sich aber bewusst sein, dass mehr Informationen für die Rechnungslegung und für die Revision auch mehr Aufwand und mehr Kosten bedeuten. Das kostet heute alles Geld. Man muss also Nutzen und Kosten für zusätzliche Informationen gegeneinander abwägen und einen vernünftigen Kompromiss finden. Es gilt insbesondere bezüglich der kleineren und mittleren Unternehmen, dass man sagt, was klein und mittel ist und was grösser ist. Wir sprechen hier nicht von börsenkotierten Unternehmen, wie das mein Vorredner schon gesagt hat. Wir wollen die KMU nicht zusätzlich belasten.
Ich bin jetzt etwa seit zehn Jahren in diesem Parlament, und fast täglich hört man von irgendjemandem, man müsste die KMU entlasten. Hier können Sie es tun. Immer dann, wenn es um neue Gesetze oder Änderungen von Gesetzen geht, können Sie etwas gegen die administrative Überlastung von KMU tun. Wenn Sie die Vorlage hier ansehen, müssen Sie sich bewusst sein, dass es, wenn sie so durchgeht, wie sie ist, für die KMU Erschwernisse und zusätzliche Belastungen gibt.
Wir wollen zwischen grösseren Unternehmen und KMU unterscheiden. Die Frage ist also: Wo ziehen wir die Grenze? Die in der Vorlage zur Diskussion stehenden Schwellenwerte sind allgemein noch immer zu tief. Bei den Schwellenwerten, die hier genannt werden, auch bei den Vorschlägen für höhere Werte, geht es noch immer um kleine und mittlere Unternehmen und nicht um grössere Unternehmen. Im Interesse dieser KMU sollten die entsprechenden Schwellenwerte so hoch wie möglich angesetzt werden können, bzw. sie sollten nicht tiefer sein als unbedingt nötig. Gemäss Artikel 957 Absatz 1 der Vorlage werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften schon ab einem Umsatz von 250 000 Franken der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung unterstellt. Solch kleine Unternehmen sollten auch in Zukunft, wenn sie wollen, eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung, eine sogenannte Milchbüchleinrechnung, führen können und nicht zu einer doppelten Buchhaltung gezwungen werden. Ansonsten können diese kleineren Unternehmen die Buchhaltung nicht mehr selber führen. Sie brauchen einen Treuhänder mit entsprechenden Kostenfolgen. Es kommt noch dazu, dass diese Unternehmerinnen und Unternehmer ja, wenn es Einzelunternehmen, [PAGE 1365] Personengesellschaften sind, alle mit dem ganzen persönlichen Vermögen haften.
Ein weiterer Punkt: der Minderheitenschutz. Wir sind aufgrund der Vorkommnisse der letzten paar Jahre natürlich nun sehr sensibilisiert auf den Minderheitenschutz bzw. auf den Schutz der Aktionäre. In diesem Fall ist mit Minderheitenschutz immer auch die Möglichkeit von Missbräuchen verbunden; Aktionäre sind auch keine Engel, also muss man beide Seiten anschauen. Das neue Rechnungslegungsrecht wird geschaffen, um mehr Transparenz für alle Beteiligten zu erzielen. Man will die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen, damit man sich ein zuverlässiges Urteil bilden kann. Trotzdem können Minderheitsaktionäre von KMU gemäss Artikel 962 Absatz 4 gegen den Willen der Mehrheit einen teuren und komplizierten Abschluss nach einem anerkannten Standard, d. h. nach einem dicken Handbuch, verlangen. Wenn die Gläubiger mit der neuen Transparenz, die geschaffen wird, leben können, müssen dies auch Minderheitsaktionäre tun können. Ich bitte Sie daher, die Ziffern 1 und 2 von Artikel 962 Absatz 4 zu streichen und durch eine nötige Mehrheit zu ersetzen.
Letzter Punkt im Zusammenhang mit Minderheiten: Gemäss Artikel 963a kann ein einziger - ein einziger! - Gesellschafter einer KMU oder ein einziger Genossenschafter einer Genossenschaft eine sehr aufwendige Konzernrechnung verlangen. Konzernrechnungen müssen dann nach einem internationalen Standard erstellt werden, sind also sehr aufwendig und sehr teuer. Diese Vorschrift ist übertrieben und öffnet ohne Not Querulanten Tür und Tor. Ich bitte Sie, hier Minderheitsquoren einzuführen, wie wir sie anderswo im Gesetz auch haben, und diesen Entscheid zur Erstellung einer Konzernrechnung nicht einem einzelnen Gesellschafter oder einem einzelnen Genossenschafter zu überlassen. Den findet man ganz bestimmt. Der wird sich, wenn ihm etwas nicht passt oder wenn man ihn verärgert hat, einen Sport daraus machen, die Gesellschaft oder die Genossenschaft zu zwingen, einen Konzernabschluss zu machen. Konzern heisst ja, dass ein kleines Unternehmen ein anderes Unternehmen hat; das ist schon ein Konzern. Stellen Sie sich das einmal vor: Wenn jemand eine Tochter, eine Baufirma, in einem anderen Kanton hat, dann ist das schon ein Konzern. So können Gesellschafterkollegen oder einer davon verlangen, dass Sie einen Konzernabschluss machen.
Für die von mir aufgezeigten Verbesserungsvorschläge für KMU liegen Minderheitsanträge vor. Ich bitte Sie ganz generell, diese zu unterstützen. Es sind auch andere Einzelanträge dazugekommen: Alle gehen in die Richtung, dass man versucht, die KMU zu entlasten bzw. die Schwellenwerte zu erhöhen. Ich bitte Sie, diese zu unterstützen.