Dettling Toni · Ständerat · 2001-03-06
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-06
Wortprotokoll
Zunächst möchte Ihnen für die Beantwortung meiner Interpellation über die Publikationspflicht im Fall des Grundstückserwerbs danken. Sinn und Zweck meiner Interpellation bestand ja darin, zu hinterfragen, ob sich das Institut der Publikationspflicht im Bereich der Immobilien bewährt bzw. ob dieses Institut die doch recht hoch gesteckten Erwartungen erfüllt oder ob es bloss ein bürokratischer Leerlauf sei.
Die bundesrätlichen Ausführungen bleiben die Beantwortung dieser zentralen Frage meiner Interpellation nun aber weitgehend schuldig. Das Institut der Publikationspflicht beim Grundstückserwerb wurde bekanntlich im Januar 1994, vor nunmehr sieben Jahren also, vorab mit der Begründung zur Schaffung vermehrter Markttransparenz eingeführt. Zwar mag es, wie die Interpellationsantwort feststellt, durchaus ein Nebeneffekt der vorgeschriebenen Publikationspflicht sein, dass man damit den Kantonen für die teilweise bereits vorgängig eingeführte Publikationspraxis eine rechtliche Grundlage verschaffen wollte. Allein: Diese juristische Basis der Publikationspraxis in den Kantonen hätte noch lange keine Publikationspflicht für alle Kantone erfordert. Allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz stand bei der Einführung der Publikationspflicht daher die Schaffung von vermehrter Markttransparenz im Immobilienbereich im Vordergrund.
Es ist für mich deshalb nicht ganz verständlich, weshalb die bundesrätliche Interpellationsantwort diese Kernfrage nicht aufgreift und sich stattdessen mit der Feststellung begnügt, dass die Verhältnisse auf dem Immobilienmarkt sich seit der Einführung der Publikationspflicht wesentlich geändert hätten. Gerade diese meines Erachtens richtige Feststellung müsste doch Anlass genug sein, Wirksamkeit und Notwendigkeit der Publikationspflicht im heutigen ökonomischen Umfeld zu hinterfragen. Denn es geht nicht an, dass wir ein von der Wirkung her fragwürdiges und in der Ausgestaltung bürokratisches Institut weiterhin aufrechterhalten, nur weil es seinerzeit - unter ganz anderen Umständen - eingeführt worden ist, seine Zwecksetzung mittlerweile aber verloren oder doch weitgehend eingebüsst hat! Notabene ist eine Deregulierung in diesem Bereich umso mehr angesagt, als man heute, vorab unter dem Titel Datenschutz, in anderen Bereichen des ZGB - bei Eheverkündigungen, der Publikation von Geburten und Tod etwa - sehr wohl sachgerechtere Lösungen gefunden hat.
Nachdem die Interpellationsantwort weitgehend nur gerade die bestehende Praxis rechtfertigt und weder auf meine Kernfrage eingeht noch wirksame Lösungsansätze innert nützlicher Frist aufzeigt, überlege ich mir eine Lösung mit einem weiteren parlamentarischen Vorstoss, welcher eine Revision der bürokratischen Publikationspflicht beim Grundstückerwerb verlangt. Diese kann etwa darin bestehen, dass man die Publikationspflicht abschafft und an deren Stelle das Einsichtsrecht in das Grundbuch weiter öffnet.
In diesem Sinne erkläre ich mich von der bundesrätlichen Interpellationsantwort nur teilweise befriedigt.