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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-20

Wortprotokoll

Ich kann Ihre Frage sehr wohl verstehen. Aber ich darf Sie beruhigen: Es ist nicht so.

Wir haben im Falle der Vereinigten Staaten von Amerika die Situation, dass wir zuerst diesen Staatsvertrag abwickeln wollten und mussten. Bekanntlich hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre 4450 Erlasse termingerecht herausgegeben, und es wird jetzt am amerikanischen Parlament sein, das vom Bundesrat und von der amerikanischen Regierung beschlossene DBA zu ratifizieren. Dieser Ratifikationsprozess geschieht wie bei uns: Auch in den USA muss ein solches Gesetz durch beide Kammern gehen und in beiden Kammern Zustimmung finden.

1. Mit Deutschland ist es so, dass wir im März dieses Jahres das Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert haben. Das ist bekanntlich die erste Stufe. Jetzt kommt der Entscheid auf der Stufe der Regierung, und erst anschliessend werden Sie und das deutsche Parlament die Ratifikation vornehmen. In diesem Sinne gibt es keinerlei Hinweise, dass es damit zusammenhängen könnte.

2. Ich verweise Sie darauf, dass wir uns in unseren Doppelbesteuerungsabkommen und auch in der Verordnung strikte an die Vorgaben der OECD gehalten haben: Wir gehen nicht weiter und nicht weniger weit. Aber wir mussten sagen, wie wir diesen Standard landesintern umsetzen wollen. Die OECD-Standards gelten ja bilateral im Verhältnis zwischen Ländern.

3. Ein Problem, das es noch zu lösen gilt, ist die Frage der Behandlung des schweizerischen Steuergeheimnisses und des Bankgeheimnisses. Diese Frage wollten wir nicht auf dem Wege einer Verordnung regeln; denn heute ist das schweizerische Bankgeheimnis in der Bundesverfassung und in verschiedenen Gesetzen wie dem Bankengesetz verankert, und es wäre undenkbar gewesen, auf dem Wege einer Verordnung das Bankgeheimnis im Landesinnern infrage zu stellen.

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