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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2010-09-21

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-21

Wortprotokoll

Über den Werdegang des Gesetzes möchte ich nichts Weiteres ausführen. Nur so viel: Stauanlagen sind in unserem Land wichtige Infrastrukturbauten, die professionell und sorgfältig ausgelegt, gebaut und betrieben werden müssen. Diese Bauwerke müssen selbstverständlich jederzeit den berechneten Lastfällen und Betriebsfällen gerecht werden. Nur so sind sie kein Risiko für unsere Bevölkerung. Daher ist es wichtig, dass in einem Gesetz die Sicherheitsanforderungen geregelt werden, aber auch die Haftungsfrage im Schadensfall.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf das Gesetz, und wir erachten die gewählte Gliederung der Aufsichtskompetenz zwischen Bund und Kantonen für zweckmässig. Wir werden uns zu den Minderheitsanträgen bei den Artikeln 16 und 24 nochmals melden. Ich möchte aber hier beim Eintretensvotum die Gelegenheit nutzen, mich zu den drei Einzelanträgen zu äussern.

Bei Artikel 2 geht es um die Aufsichtskompetenz bei kleineren Anlagen mit besonderem Gefährdungspotenzial. Es wird beantragt, diese den Kantonen zu übertragen. Wir erachten das als falsch; die Unterstellung unter das Gesetz ist Sache des Bundes. Wir erachten also den Einzelantrag Baader Caspar zu Artikel 2 als nicht zweckmässig und bitten Sie, ihn abzulehnen. Bei Artikel 12 geht es um das Wasseralarmsystem und beim Antrag hierzu um eine Detaillierung des Entwurfes. Wir beantragen Ihnen, diesen Antrag zu unterstützen. Man kann bei Artikel 12 genauer legiferieren. Der Antrag Hochreutener zu Artikel 19 ist eine Präzisierung der Deckung des Haftpflichtfalles. Wir bitten Sie, auch diesen Antrag zu unterstützen.