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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-03-06

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-03-06

Wortprotokoll

Obwohl der Bundesrat zur Standesinitiative aus formellen Gründen noch keine Stellung nehmen konnte, kann ich Ihnen sagen, dass ich den Antrag Ihrer Kommission sehr begrüsse. Die Kommission hat die Anliegen der Standesinitiative in einem Postulat übernommen. Die Kommission weist auch ausdrücklich darauf hin, dass die zu treffenden Massnahmen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sein müssen. Deshalb ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen und die darin gemachten Forderungen unter anderem im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer zu prüfen.

Was die erste Forderung des Postulates anbelangt, nämlich die Errichtung von geschlossenen Sammelunterkünften, möchte ich Sie aber vor übertriebenen Hoffnungen warnen. Wie ich schon verschiedentlich ausgeführt habe, ist der völkerrechtliche Spielraum äusserst klein. Es ginge ja um nichts anderes als darum, die Bewegungsfreiheit der in einer solchen Unterkunft untergebrachten Personen auf ebendiese Unterkunft zu beschränken. Das ist aber klassischer Freiheitsentzug und als solcher nur zulässig, wenn er einem der in Artikel 5 EMRK abschliessend definierten Haftzweck dient. Rüpel, Querulanten und andere schwierige Zeitgenossen können aber nicht allein wegen einer solchen Eigenschaft inhaftiert werden. Um eine völkerrechtskonforme Lösung zu finden, wird man deshalb kaum darum herumkommen, denjenigen Personen, die in solche Unterkünfte einquartiert würden, täglich Gelegenheit zu geben, während einer bestimmten Zeit zu gehen, wohin sie wollen.

Um eine solche Einrichtung zu realisieren, genügt allerdings schon die heutige Rechtslage, wie dies der Kanton Zürich mit dem Aufbau des so genannten Minimalzentrums "Im Rohr" vorgemacht hat. Dort werden Personen aus dem ganzen Kantonsgebiet untergebracht, die Probleme mit Alkohol oder Drogen haben oder die Schwierigkeiten haben, sich in gesellschaftliche Strukturen einzufügen. Ich möchte Sie auch auf ein Projekt des Kantons Bern hinweisen: In Biel ist ein Zentrum für renitente Asylbewerber geplant, das den Charakter eines Pilotprojektes hat.

Bei den geforderten Sammelunterkünften ist zudem problematisch, dass sie vom Bund geführt werden sollen. Das Postulat verweist ja auf die Standesinitiative, und diese verlangt vom Bund geführte Zentren. Dem Bund fehlt die Polizeihoheit, um in solchen Haftanstalten für Ruhe und Ordnung zu sorgen; zudem entspräche dies nicht der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Für die Unterbringung der Asylsuchenden sind nämlich die Kantone zuständig. Das bedeutet, dass dem Postulat kaum so gefolgt werden kann, dass dieser Punkt der dem Postulat zugrunde liegenden Standesinitiative erfüllt werden kann.

Dem Bundesrat sind die Probleme im Vollzugsbereich sehr wohl bekannt. Der Bundesrat hat deshalb in der Totalrevision des Ausländergesetzes auch Anpassungen bei der Ausschaffungshaft vorgeschlagen. Dem zweiten Anliegen des Postulates, nämlich der Schaffung weiterer Ausschaffungshaftbestände, ist der Bundesrat damit im Rahmen des Entwurfes zur Totalrevision des Ausländergesetzes bereits nachgekommen. Anlässlich der Vernehmlassung sind von diversen Vernehmlassern weitere Massnahmen im Bereich der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht vorgeschlagen worden; diese werden nun ebenfalls geprüft.

Zur dritten Forderung des Postulats, zur intensiveren Überwachung der Landesgrenzen, kann ich Ihnen mitteilen, dass das System der Grenzkontrolle zurzeit Gegenstand einer Überprüfung im Rahmen diverser Projekte - so zum Beispiel im interdepartementalen Projekt, das wir mit den Kantonen zusammen verfolgen, im Projekt Usis - ist, dass wir uns aber auch im Rahmen der Diskussionen gegenüber der Europäischen Union mit dieser Frage befassen. Aber zu diesem Punkt möchte ich etwas ganz deutlich festhalten: Der Armee-Einsatz an der Grenze wird vom Bundesrat weiterhin als Ultima Ratio betrachtet.

Noch kurz zur vierten Forderung des Postulates, zur Beschaffung der Reisepapiere: Hier hat der Kommissionssprecher gesagt, der Bund müsse noch einige weitere Schritte unternehmen. Seit Herbst 1999 ist im BFF die Abteilung Vollzugsunterstützung operativ; unter anderem beschafft diese Abteilung Reisepapiere aus zurzeit 53 Staaten für ausländische Personen sowohl aus dem Asyl- wie aus dem Ausländerbereich. Eine Ausweitung dieser Reisepapierbeschaffung durch den Bund auf sämtliche Herkunftsstaaten ist wahrscheinlich wenig sinnvoll, da die übrigen Staaten bei der Papierbeschaffung zumeist kooperativ sind. Den Kantonen entstehen deshalb dadurch in der Regel keine Schwierigkeiten.

Das wären die Bemerkungen vonseiten des Bundesrates. Wir sind mit der Überweisung des Postulates einverstanden.