Baader Caspar · Nationalrat · 2010-09-21
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21
Wortprotokoll
Bei Artikel 12 geht es um die Notwendigkeit, ein Wasseralarmsystem für Stauanlagen einzuführen. Heute haben wir in Artikel 19 der Stauanlagenverordnung die Regelung, dass ein Wasseralarmsystem eingerichtet werden muss, wenn eine Stauanlage mehr als 2 Millionen Kubikmeter Stauraum umfasst. Ich habe es vorher erwähnt, es gibt heute 230 grosse Anlagen. Von diesen 230 Anlagen haben, glaube ich, 64 Anlagen ein solches Wasseralarmsystem. So, wie Artikel 12 jetzt im Gesetz formuliert ist, bedeutet er, dass alle Betreiber einer Stauanlage, und zwar unabhängig von der Grösse derselben, ein Wasseralarmsystem einrichten müssen.
Heute sind es 64, neu sind es dann etwa 1230 oder, wenn noch zusätzliche Anlagen unterstellt werden, noch mehr. Das verursacht einen unverhältnismässigen Aufwand und ist auch mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden, und das für nichts, weil letztlich dann alle kleinen Stauanlagen, auch Weiher usw., ein solches System haben müssen. Ich habe nichts dagegen, dass die Anlagen, die eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen in einer Talschaft darstellen, ein solches Wasseralarmsystem haben müssen. Aber bitte bleiben Sie vernünftig, konzentrieren Sie sich auf die Anlagen, die eine solche Gefahr darstellen.
Heute haben wir, wie gesagt, in der Verordnung die Grenze von 2 Millionen Kubikmetern. Ich habe in Absatz 1 meines Antrages diese Grenze übernommen. Zusätzlich habe ich in Absatz 1bis noch eine Ergänzung gemacht und gesagt, Anlagen, die weniger als 2 Millionen Kubikmeter Stauraum haben, aber eine hohe Gefahr im Bereich der Überflutungsfläche darstellen, weil sie dort eine Wasserhöhe von mehr als 2 Metern oder eine Fliessgeschwindigkeit von mehr als 2 Quadratmetern pro Sekunde erreichen, sollen ein Wasseralarmsystem einrichten müssen. Aber bitte, legiferieren Sie jetzt nicht einfach über alles, und schreiben Sie nicht vor, dass jede Stauanlage ein Wasseralarmsystem braucht.
Auch diese Problematik wurde im Ständerat nicht oder zu wenig diskutiert. Ich bitte Sie deshalb, unterstützen Sie meinen Antrag. Damit schaffen wir eine Differenz, und dann kann man diese noch befriedigend bereinigen.