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Hutter Markus · Nationalrat · 2010-09-23

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-23

Wortprotokoll

Es geht bei Artikel 15 Absatz 4 um die Preisermässigung für die übliche Zustellung von Presseprodukten. Das ist ein Anliegen, das in diesem Saal ja schon öfters diskutiert worden ist. Die Minderheit schlägt Ihnen nun vor, dass Preisermässigungen für die übliche Zustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit einer Auflage zwischen 1000 und 50 000 Exemplaren pro Ausgabe und von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen und Stiftungen gelten sollen. Mit Letzterem wollen wir nicht nur die Mitgliedschaftspresse von Preisermässigungen profitieren lassen, sondern auch die Stiftungspresse, die hier ausdrücklich erwähnt wird. Auch da gibt es eine minimale Auflage, sie beträgt 1000 Exemplare pro Ausgabe, und eine maximale Auflage, nämlich 300 000 Exemplare.

Absatz 5 gemäss Minderheit hält fest, dass der Bundesrat weitere Kriterien vorsehen kann, insbesondere das Verbreitungsgebiet, die Erscheinungshäufigkeit und den redaktionellen Anteil. Er kann aber auch ein Verbot von überwiegender Bewerbung erlassen, also seine Kompetenz wahrnehmen, dort einzugreifen.

Es geht um die Pressevielfalt, es geht um die Meinungsvielfalt und um Massnahmen gegen die Pressekonzentration. Es geht also vor allem um kleine Titel in den Regionen. Wir möchten mit diesem Minderheitsantrag ausdrücklich nicht "Pro und Kontra Presseförderung" diskutieren; das wurde schon an anderer Stelle getan und wird an anderer Stelle wieder getan werden. Es geht lediglich darum, eine glaubwürdige Umsetzung der heute bestehenden Presseförderung, die jetzt allenfalls befristet wird, weiterzuführen.

Die wesentliche Differenz zur Mehrheit der Kommission betrifft den Kopfblattverbund. Es geht darum, dass wir hier Diskussionen über bestimmte Themen nicht wollen. Deshalb wollen wir bei den Ermässigungen auch keinen Ausschluss der Kopfblattverbundprodukte. Die Diskussion über Gross und Klein, die Diskussion darüber, was regional und was überregional ist, können wir hier nicht führen. Wo hört der Kopfblattverbund denn auf? Eine Übersicht der Pressemeldungen zeigt Ihnen, dass Sie in x Bereichen genau die gleichen redaktionellen Beiträge der gleichen Verfasser haben. Die Diskussion hierüber möchten wir hier nicht führen.

Wir möchten deshalb auch keinen Ausschluss von Ermässigungen, sondern wir möchten es so weiterführen. Die Kriterien sollen hier definiert werden, mit den bereits erwähnten Auflagen und Produkten, den abonnierten Tages- und Wochenzeitungen sowie eben auch mit den Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen und Stiftungen.

Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.