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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-27

Wortprotokoll

Wir können Ihnen die Kosten dann ausweisen, wenn wir die Anlage angeschafft haben. Ich weiss, dass das etwas schwierig zu verstehen ist. Aber die Beschaffung eines Systems erfordert nicht die gleiche gesetzliche Grundlage wie die Inbetriebnahme bzw. der Betrieb eines Systems. Oder anders gesagt: Eine Ersatzbeschaffung kann gestützt auf die heutige Rechtsgrundlage - das ist eine Verordnung - getätigt werden, aber ein gegenüber heute erweiterter Betrieb wäre gestützt auf diese Verordnung nicht mehr möglich. Das ist auch der Grund, warum wir diesen Teil im Rahmen der Totalrevision ins Gesetz übernehmen.