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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-27

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-27

Wortprotokoll

Die Schweiz hat die EU-Richtlinie über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen im Jahre 2002 mit dem bilateralen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen übernommen. So konnte der Marktzutritt für Telekom-Endgeräte wesentlich erleichtert und beschleunigt werden. Davon profitieren sowohl die Konsumenten als auch die Industrie. Oft stehen bei einer neuen Regelung den anvisierten Vorteilen punktuell auch Nachteile gegenüber. Diese Nachteile hat auch die EU erkannt. Dies drückt die Passage aus, welche Frau Rickli aus dem Evaluationsbericht zitiert, der von der EU-Kommission selbst erstellt worden ist. Die EU hat eine Revision der Richtlinie eingeleitet, um die erwähnten Probleme zu korrigieren. Für uns besteht deshalb kein Grund, die Anwendung der Richtlinie infrage zu stellen. Bei einer Abkehr von der Richtlinie gingen die grossen Vorteile verloren, welche die Richtlinie insgesamt gebracht hat. Was die Einführung und den Betrieb von Anlagen durch Funkamateure betrifft, so kennen wir in der Schweiz bereits eine Lösung, die diesem Benutzerkreis entgegenkommt und akzeptiert ist.