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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-27

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-27

Wortprotokoll

Die Durchsetzung des Verbots der Kinderarbeit gemäss geltendem internationalem Recht - konkret den Übereinkommen Nummer 138 und Nummer 182 der Internationalen Arbeitsorganisation - ist Aufgabe der Vertragsstaaten. Fakt ist, dass relevante Übereinkommen vielerorts nur ungenügend durchgesetzt werden. Der Bundesrat hat Menschenhandel wiederholt klar verurteilt. Um die Kinderarbeit bei der Kakaoproduktion einzudämmen, hat die Schweizer Schokoladeindustrie Massnahmen wie z. B. den vermehrten Direkteinkauf oder die Unterstützung von Ausbildung und medizinischer Grundversorgung getroffen. Angesichts der mangelnden Durchsetzung von Gesetzen kommt freiwilligen privaten Standards mit unabhängigen Zertifizierungssystemen wie z. B. Max Havelaar oder Utz Certified bei der Bekämpfung der Kinderarbeit eine bedeutende Rolle zu. Das Seco unterstützt Initiativen zur Stärkung des nachhaltigen Handels; damit kann ein Beitrag zur Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards geleistet werden.

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