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Zemp Markus · Nationalrat · 2010-09-28

Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-28

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Bigger kommt eigentlich sehr sympathisch daher. Wer ist nicht auch dafür, dass man unnötige administrative Aufwendungen beseitigt? Es lohnt sich trotzdem, die Hintergründe etwas im Auge zu behalten und sich die Konsequenzen zu überlegen.

Was ist der eigentliche Hintergrund dieser Lebendviehschau? Die Weltgesundheitsbehörde hat im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit - darum geht es - im Codex Alimentarius eine Norm geschaffen, die verlangt, dass Schlachttiere nicht nur an der Schlachtbank untersucht werden, sondern auch vor der Schlachtung - deswegen das Wort "Lebendviehschau". Die EU hat diese Norm übernommen, und zwar unbesehen, ob es sich um grosse oder kleine Schlachthöfe handelt. Bekanntlich hat die Schweiz im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen auch ein Veterinärabkommen mit der EU abgeschlossen. Im Rahmen des Veterinärabkommens haben die EU und die Schweizer Behörde festgestellt, dass unsere Vorschriften, beispielsweise im Zusammenhang mit der Schlachtung, äquivalent sind, also gleichwertig. Damit konnten wir wesentliche administrative Abläufe vereinfachen, im Zusammenhang mit dem Export von Lebendvieh, aber auch mit dem Fleischexport, sprich beispielsweise von Bündnerfleisch.

Das bedeutet nun aber, dass diese Lebendviehschau ein Bestandteil der Äquivalenz ist. Was passiert, wenn wir sie nun, im Unterschied zur EU, aufheben? Die Äquivalenz ist nicht mehr gegeben, und wir riskieren Massnahmen.

Herr Bigger unterliegt auch einem Irrtum. Er spricht jetzt wieder von Hausschlachtungen und von Einzeltieren. Aber es ist klar, die Initiative verlangt: "Schlachthöfe, die ausschliesslich für die Inlandverwertung tätig sind und kein Fleisch exportieren, können sich von der Pflicht der Schlachttieruntersuchung (Lebendviehschau) befreien lassen." Laut Titel der Initiative geht es um "regionale Schlachthöfe".

Es ist auch ein Irrtum zu glauben, dass regionale, kleinere Schlachthöfe nichts exportieren. Beispielsweise besteht in der Schweiz kein Markt mehr für Häute der Rindergattung. Diese Häute werden exportiert und sind im Ausland unter anderem eine Basis für Speisegelatine usw. Sie sehen jetzt, wie schnell wir uns mit dieser gutgemeinten parlamentarischen Initiative ein Problem einhandeln können. Das Gleiche gilt für Knochen und Filets: Regionale Schlachthöfe sind auch Zulieferer für grössere Einheiten und damit indirekt auch im Export tätig.

Im Namen der Mehrheit - 13 zu 10 Stimmen - bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.