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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2010-09-28

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2010-09-28

Wortprotokoll

Die Kommission hat an ihrer Sitzung am 19. August 2010 die von Ständerat Gutzwiller eingereichte und von der Schwesterkommission einstimmig gutgeheissene Motion beraten. Die Motion verlangt die Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren in die Ausbildung. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über diese Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärztinnen und Apothekerinnen zu unterbreiten. Mit der Motion hat der Ständerat das Anliegen der parlamentarischen Initiative Graf-Litscher 09.463 aufgenommen, welche ebenfalls angemessene Kenntnisse über Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin forderte und die Änderung im Medizinalberufegesetz im Wortlaut konkretisierte. Die WBK hatte dieser Initiative am 6. November 2009 mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben, während die ständerätliche WBK am 2. Februar 2010 diesem Beschluss mit 5 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen nicht zustimmte. Die Schwesterkommission erachtete das parlamentarische Anliegen als berechtigt, jedoch das Instrument der Motion als geeigneter, um dieses Anliegen zu unterstützen.

Der Bundesrat selbst unterstützt die Motion. Er hält das Anliegen der Motion für notwendig und wird im Rahmen der nächsten Revision des Medizinalberufegesetzes entsprechende Massnahmen umsetzen. Die Revisionsarbeiten haben begonnen, und eine Vernehmlassungsvorlage steht [PAGE 1533] nach heutiger Planung Ende dieses Jahres zur Entscheidung an. Der Kontakt mit den für die Ausbildung und die Weiterbildung zuständigen Instanzen und universitären Medizinalpersonen wurde bereits aufgenommen, um frühzeitig Anpassungsarbeiten vornehmen zu können. Zudem ist der Bundesrat auch bereit, die Veterinärmedizinerinnen, die ebenfalls dem Medizinalberufegesetz unterstehen und deren Fakultäten einen Antrag auf eine entsprechende Berücksichtigung gestellt haben, im Sinne einer kohärenten Gesetzgebung mit einzubeziehen.

Ausgehend von diesen Überlegungen beantragt Ihnen die WBK einstimmig, mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Annahme und verzichtet in der Folge mit 10 zu 0 Stimmen bei 13 Enthaltungen auf die parlamentarische Initiative.

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