Hutter Markus · Nationalrat · 2010-09-29
Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-29
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier alle Minderheitsanträge abzulehnen und jeweils der Mehrheit zu folgen und diese zu unterstützen.
Bei Artikel 8 Absatz 3 geht es um die Vertretung der verschiedensten Minderheiten und Regionen. Wir alle wollen eine wettbewerbsfähige, handlungsfähige, vor allem aber natürlich erfolgreiche Post. Wenn es uns ernst ist mit diesem Ziel, dann dürfen wir derselben Unternehmung nicht Fesseln anlegen, welche die Erreichung genau dieses Ziels ganz massiv erschweren. Wenn von Gesetzes wegen in einen Verwaltungsrat so viele Interessen eingebunden werden müssen, dann wird dieser nicht mehr handlungsfähig sein. Regionen, Konsumenten, KMU, Bund, Geschlechter, Sprachgemeinschaften - wer irgendeine Erfahrung mit Verwaltungsräten hat, kann sich vorstellen, dass das unter einem Gremium von 20 bis 30 Personen einfach nicht machbar ist. Ein solcher gesetzlicher Auftrag kann nur mit einem letztlich handlungsunfähigen Gremium erfüllt werden.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir ja auch alle daran interessiert sind, dass Haftung und Verantwortlichkeiten in diesen Verwaltungsräten klar sind. Je mehr wir gesetzlich vorschreiben, wer darin Einsitz nehmen muss, umso weniger können wir nachher auch die Verantwortlichkeiten feststellen. Denn ein solcher Verwaltungsrat kann in einer entsprechenden Situation oder auch bei einer Klage natürlich sehr wohl sagen, dass dieses Gremium gesetzlich oder eben politisch zusammengesetzt sei und nicht nach den Kompetenzen.
Die Minderheit Simoneschi-Cortesi bei Artikel 9 Absatz 2 verlangt, dass ein Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen werden muss. Wenn Sie das befürworten, dann dürfen wir nicht mehr von Gesamtarbeitsverträgen sprechen, sondern dann ist es ein Diktat. Wenn eine Vertragspartei von Gesetzes wegen zu einem Abschluss gezwungen ist, dann hat das nichts mehr mit einem Vertrag zu tun. Es gilt wirklich, den Vertragscharakter der GAV zu erhalten.
Zum Letzten, zu Artikel 17 Absatz 2: Hier sind wir klar der Meinung, dass es um eine Einheit von Postgesetz und Postorganisationsgesetz geht. Das soll auch zum Ausdruck kommen, indem beides gemeinsam in Kraft treten soll.
Nun kann ich hier nochmals für die Fraktion sprechen - wir haben es schon beim Postgesetz gesagt: Unter den gegebenen Umständen werden wir auch das Postorganisationsgesetz ablehnen. Es ist möglich, dass dann in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat eine Lösung herauskommt, die uns wieder zur Zustimmung verleitet. Wir sind aber klar dagegen, dass auf der einen Seite eine Marktöffnung verhindert wird, während auf der anderen Seite dieses Teilmonopol unternehmerisch noch gestärkt wird, indem ihm weitere Freiheiten und weitere Instrumente verliehen werden; das wäre nochmals ein Schritt zurück.
Wir unterstützen also bei Artikel 17 Absatz 2 ebenfalls die Mehrheit. Wir werden dieses Postorganisationsgesetz aber ablehnen.