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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-14

Wortprotokoll

Vielleicht zuerst zur Motion Hodgers: Herr Hodgers verlangt mit seiner Motion, dass die Kinderrechtskonvention auch auf Kinder ohne Rechtsstatus angewendet wird, und es geht ihm dabei vor allem um die Anerkennung der Kinder bei der Geburt. Dieses Anliegen ist erfüllt, auch im schweizerischen Recht: Wir beurkunden im Zivilstandsregister jede Geburt, unabhängig davon, ob es ein ausländisches Kind ist oder nicht. Das ist also bereits heute erfüllt, der Kinderrechtskonvention wird da vollumfänglich Rechnung getragen.

Zum Grundschulunterricht: Es wurde heute bereits gesagt, dass in der Schweiz jedes Kind Anspruch auf Grundschulunterricht hat. Das ist seit vielen Jahren so, das hat die Erziehungsdirektorenkonferenz vor fast zwanzig Jahren so festgehalten. Es gibt heute kein Kind mehr, das den Grundschulunterricht nicht besuchen kann; das ist auch sehr gut so. Aus der Kinderrechtskonvention lassen sich - das jetzt zur zweiten Stufe - keine Rechtsansprüche von Ausländerinnen und Ausländern auf eine weiter gehende Ausbildung ableiten, vor allem auch nicht Ansprüche, die dann zu einer generellen Aufenthaltsgenehmigung führen würden. Dies kann man aus der Kinderrechtskonvention nicht ableiten. Wir haben in der Schweiz für schwerwiegende persönliche Härtefälle eine spezielle Regelung.

Zur allgemeinen Frage, die immer wieder diskutiert wird, auch jetzt wieder, wie wir mit dem grossen Problem umgehen, das wir mit den hier anwesenden Papierlosen, auch mit den Jugendlichen, haben, sage ich jetzt einmal: Die Zahlen, die im Raum stehen, sind ja sehr unterschiedlich. Es wird gesagt, es seien 100 000 Papierlose - also alle zusammen, mit den Jugendlichen und Kindern -, während andere Schätzungen von 300 000 Papierlosen ausgehen. Wie auch immer, es ist eine grosse Zahl, und es ist tatsächlich ein Problem.

Wir haben uns auch schon über kollektive Regularisierungen oder eine Amnestie unterhalten. Wir haben auch im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, darüber diskutiert. Eine kollektive Regularisierung oder Amnestie wurde damals von sämtlichen Kantonen und einer grossen Mehrheit des Parlamentes abgelehnt; ich werde noch darauf zurückkommen.

Was wir heute haben und was sich sehr bewährt hat, aber, wie gesagt wurde, nicht von allen Kantonen gleichermassen angewendet wird, ist die Härtefalllösung. Dies ist die gesetzliche Möglichkeit, die wir haben, in Einzelfällen tatsächlich einen Aufenthalt - wirklich einen Aufenthalt im rechtlichen Sinn - zu gewähren, also Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen. Vor allem wenden wir diese Härtefallklausel dort an, wo es um Kinder geht, die hier eingeschult wurden, die gesamte obligatorische Schulbildung hier gemacht haben und zusammen mit ihren Familien auch integriert sind. In solchen Fällen wird praktisch immer die Härtefallregelung angewendet. Das Kriterium "eingeschulte Kinder" ist eines der massgebenden Kriterien. Wenn Sie einfach generell für alle Jugendlichen die Möglichkeit schaffen würden, eine Berufsbildung zu machen, unabhängig davon, wie viele Jahre sie tatsächlich schon in der Schweiz gewesen sind, dann würden Sie an sich ein rechtswidriges Verhalten belohnen und auch eine unterschiedliche Behandlung zu anderen ausländischen Jugendlichen akzeptieren. Man kann darüber diskutieren, aber Sie würden damit unsere Zulassungs- und Migrationspolitik im Grundsatz infrage stellen.

Ich komme zu den Bemerkungen und Fragen von Herrn Schwaller. Eine Frage war, ob jeder Jugendliche eine Härtefallbewilligung erhält, wenn er ein Gesuch einreicht bzw. wenn seine Eltern ein Gesuch einreichen. Das ist nicht so; es wird natürlich im Einzelfall geprüft, wie viele Jahre der Jugendliche bereits in der Schweiz ist, wie seine soziale Integration und die Integration seiner Familie sind. Weil wir aufgrund der EMRK dazu verpflichtet sind, eine Familie nicht auseinanderzureissen, fragen wir auch danach, wie es in Bezug auf die Integration der ganzen Familie aussieht. Es besteht also nicht einfach ein Anspruch, sondern es wird im Einzelfall geprüft. Ich denke, es entspricht auch unserer Politik, dass wir sagen: Junge Leute, die schon lange hier sind, die die Schule hier gemacht haben und die gut integriert sind, sollen auch die Möglichkeit eines dauernden Aufenthalts in der Schweiz haben.

Was natürlich Fragen aufwirft, ist die ungleiche Behandlung in Schule und Lehre. Sie können die weiterführenden Schulen, also die nachobligatorischen Schulen, noch in der Schweiz machen, das können auch jugendliche Sans-Papiers tun. Das ist eine Praxis, die sich in den Kantonen entwickelt hat, auch ausgehend von der Praxis der EDK. Sie können diese nicht mit dem Arbeitsverhältnis im Falle einer Lehre gleichstellen, weil dort die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers darin besteht, dass er den Aufenthaltsstatus seines Lehrlings, ob Frau oder Mann, überprüft und abklärt. Er muss abklären, ob eine Aufenthaltsbewilligung besteht oder nicht. Wie Frau Ständerätin Egerszegi gesagt hat: Im Falle der Schulbildung verschiebt sich das Problem einfach um drei oder vier Jahre, dann werden dieselben Fragen gestellt wie nach der obligatorischen Schulzeit, bevor man in eine Lehre eintritt.

Weshalb haben wir überhaupt Sans-Papiers? Das hat Herr Ständerat Briner gefragt. Warum haben wir in bestimmten Gegenden mehr Sans-Papiers als in anderen? Das kann man sich tatsächlich fragen. Schauen Sie, wir haben sehr viele Arbeitgeber, die Sans-Papiers anstellen. Sans-Papiers sind Personen, die zum Teil zu nichtkomfortablen Bedingungen arbeiten, die keine Sozialleistungen beziehen; sie halten sich mit ihrer Tätigkeit, ihrer zum Teil "schwarzen" Tätigkeit, irgendwie über Wasser. Das ist das, was wir heute haben. Es gibt aber auch Sans-Papiers, die angemeldet sind, einen AHV-Ausweis haben und arbeiten.

Was wäre, wenn wir die Sans-Papiers nicht hätten? Ich habe mit Vertretern des Kantons Genf darüber diskutiert; diese sagten mir, dass sie viele Haushalte und auch Pflegeheime hätten, in denen Sans-Papiers angestellt seien. Letztes Jahr versuchten wir, die Härtefallregelung, die ich als einen richtigen Weg erachte, in den Kantonen etwas besser zu verankern; wir gaben letzten Oktober eine Weisung heraus, die wir mit den kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren erarbeitet hatten. Es ist eine Weisung, welche die Kriterien nennt, die erfüllt sein müssen, damit man von einem Härtefall ausgehen kann. Wir möchten damit erreichen, dass die Gleichbehandlung in den Kantonen besser gewährleistet ist. Wenn Sie schauen, aus welchen Kantonen heute Gesuche kommen und woher keine oder nur wenige Gesuche kommen, dann sehen Sie, dass das relativ auffällig ist.

Im Oktober 2009 haben wir Leitlinien festgelegt. In diesem Jahr können wir ihre Wirkung noch nicht sehen, aber nächstes Jahr wird sichtbar, ob sie sich auswirken und ob man diese Härtefallklausel vermehrt gerade auch bei Jugendlichen anwendet, was wir möchten. Wir haben auch dort einen klaren Rahmen vorgegeben.

Damit bin ich bei der Frage von Herrn Ständerat Frick. Was ist die Folge, wenn ein Härtefallgesuch abgelehnt wird bzw. wenn ein Härtefallgesuch eines Jugendlichen bzw. seiner Eltern bewilligt wird? Das hängt sehr stark vom Kanton ab. Wenn ein Härtefallgesuch abgelehnt wird und es sichtbar wird, dass alle Familienmitglieder oder ein Elternteil mit einem Kind Sans-Papiers sind, wird je nach Kanton ein Ausschaffungsverfahren durchgeführt oder eben nicht. Sie sehen hier auch, wo diese Regelungen restriktiver und wo sie [PAGE 793] weniger restriktiv gehandhabt werden. Es handelt sich um eine kantonale Kompetenz. Das ist auch der Grund dafür, dass in der deutschen Schweiz, bis wir versucht haben, diesen Rahmen etwas genauer vorzugeben, bis heute tendenziell weniger Härtefallgesuche eingereicht wurden. Wird ein Gesuch bewilligt, verlängert sich die Möglichkeit des Aufenthalts in der Regel für die ganze Familie um diese Zeit, weil wir ja gemäss EMRK gehalten sind - ich denke, dass dies so auch richtig ist -, die Familie nicht auseinanderzureissen, also Jugendliche nicht von ihren Eltern zu trennen. Es können für diesen Zeitraum also alle hierbleiben. Nach Ablauf der Zeit aber stellt sich die Frage dann unter Umständen natürlich wieder.

Zu den Zahlen: Es sind Zahlen über die Gutheissung von solchen Härtefallgesuchen genannt worden. Schauen Sie, mit Zahlen kann man alles machen. Wenn Sie jetzt die Zahlen aus dem Jahre 2009 nehmen und dann die Zahl der Gesuchseingänge mit jener der Behandlungen vergleichen, so heisst das noch nicht, dass der Rest abgewiesen wurde. Wir haben im Jahr 2009 nämlich eine Vielzahl von Gesuchen erhalten, von denen rund 50 Prozent behandelt wurden, wie das Herr Ständerat Büttiker sagte. Es sind aber noch nicht alle behandelt; es gibt auch Gesuche, die noch gar nicht behandelt worden sind.

Ich kann Ihnen verschiedene Zahlen nennen. Ich nenne jetzt als Beispiel einfach die Zahlen eines Kantons, des Kantons Aargau: insgesamt 35 eingegangene Härtefallgesuche - sie betreffen aber nicht nur Jugendliche -, davon 24 gutgeheissen, 1 abgelehnt. Nach Adam Riese sind da einfach viele noch nicht behandelt worden. Die müssen noch behandelt werden; wenn die dann auch behandelt sind, sieht die Zahl etwas anders aus. Oder beispielsweise die Härtefallregelung im Kanton Schaffhausen, Herr Ständerat Germann: 4 Gesuchseingänge, 5 Gutheissungen, 2 Ablehnungen im Jahre 2009.

Ich sage Ihnen das nur, weil mit Statistiken, die nur ein Jahr betreffen, alles bewiesen oder alles widerlegt werden kann. Wenn ich diese Zahlen des Kantons Schaffhausen anschaue, würde ich sagen, dass wir eine hundertprozentige Anerkennungsquote haben; das haben wir aber selbstverständlich nicht, wie man feststellt, wenn man die anderen Zahlen anschaut. Es ist ziemlich schwierig, das auseinanderzunehmen; aber es ist heute so, dass wir Gesuche, die Jugendliche betreffen, sehr stark unterstützen, wenn es sich rechtfertigen lässt, wenn sie wirklich integriert sind. Beim Bundesamt für Migration werden diese Gesuche in aller Regel gutgeheissen, wenn es nicht wirklich Gesuche sind, die man nicht gutheissen kann.

Noch einmal: Wenn Sie diese Fragen mit der Härtefallregelung lösen, dann schaffen Sie eine definitive Lösung; dann werden der Jugendliche und auch seine Familie in der Schweiz einen Aufenthalt und nach der Lehre auch die Möglichkeit haben, hier einen Job zu suchen. Wenn Sie eine Lösung analog dem suchen, was wir im Bildungsbereich haben, dann schaffen Sie eine provisorische Lösung für drei oder vier Jahre: Der Jugendliche und seine Familie oder auch nur der Jugendliche können nicht hierbleiben, die Ausschaffung passiert dann nach den genau gleichen Kriterien wie sonst auch. Ich meine, mit dem Verfahren, das wir heute haben, das wir zugegebenermassen noch verbessern können, kommen wir dem Ziel näher, und vor allem machen wir etwas, was den Jugendlichen dann tatsächlich auch dient.

Es ist nicht ganz so einfach, wie gesagt wurde, Herr Ständerat Gutzwiller, hier eine Lösung zu finden und den Aufenthalt aller Jugendlichen zu legalisieren. Was passiert dann? Ist dann das Aufenthaltsrecht dauernd, wenn Sie jetzt einfach sagen, dass alle papierlosen Jugendlichen hier eine Lehre machen können sollen, unabhängig von der persönlichen Situation, unabhängig vom Einzelfall? Was passiert in der Folge? Sollen sie nachher auf Dauer ein Aufenthaltsrecht haben, samt der ganzen Familie, also bessergestellt sein als Einzelpersonen ohne Kinder und Jugendliche? Das liegt ja wahrscheinlich nicht in unserem Interesse. Nach einer beruflichen Ausbildung wäre die Situation dann eine andere als nach einer Ausbildung an einer Universität: Die Papierlosen müssten nach vier Jahren Ausbildung an der Universität wieder hinaus, aber die Papierlosen, die eine Lehre machen, könnten mit ihren Familien hierbleiben. Das scheint mir auch nicht ganz richtig zu sein.

Weiter müssen Sie auch an die Signalwirkung denken. Ich habe nachgeschaut, wie die Entwicklung in den Ländern war, die das gemacht haben, und zwar grundsätzlich für die Sans-Papiers, die - das ist absolut richtig - wirklich ein Problem darstellen. Italien und Spanien haben eine allgemeine Regularisierung gemacht. Was war die Folge? Die Sans-Papiers, die regularisiert wurden, haben in der Folge ihre Stelle verloren, weil sie durch die Regularisierung natürlich andere Arbeitsbedingungen erhalten hätten. An ihre Stelle sind in der Zwischenzeit wieder ebenso viele Sans-Papiers getreten, sowohl in Italien als auch in Spanien, und zwar nach ungefähr fünf Jahren. Das möchten wir an sich auch nicht.

Ich denke also, dass der Weg, den wir beschritten haben, für die Jugendlichen der richtige Weg ist. Er kann noch verbessert werden, und er wird zusammen mit den Kantonen jetzt auch ausgebaut; die Kantone sind wirklich willens und bereit, das zu tun.

Ich möchte Sie bitten, diese beiden Motionen abzulehnen und der Initiative des Kantons Neuenburg, der im Übrigen, das hat Frau Ständerätin Egerszegi gesagt, kein einziges Gesuch eingereicht hat, keine Folge zu geben.

[VS]