Reimann Maximilian · Ständerat · 2010-09-14
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-14
Wortprotokoll
Ich möchte mich auch noch zu diesem Vorlagen-Trio äussern, und zwar als Angehöriger jener politischen Kraft in unserem Land, die an vorderster Front dafür einsteht, dass die Schweiz nicht zu einem Hort illegaler Zuwanderer degeneriert. Ich betone "illegale Zuwanderer" und meine damit in keiner Weise die legal in unserem Land anwesenden Ausländer. Man wird ja schnell in die Ecke der grässlichen Ausländerfeinde abgeschoben, wenn man sich da nicht genügend präzis ausdrückt.
Aber ich will keine kriminellen, schwerkriminellen Ausländer in unserem Land, deshalb unsere Ausschaffungs-Initiative, und ebenso wenig will ich, dass sich ausländische Personen rechtswidrig - rechtswidrig! - in unserem Land aufhalten, häufig gar über viele, viele Jahre hinweg. Als Sans-Papiers, Papierlose, werden diese Leute landläufig bezeichnet. Das tönt doch so mitleiderregend, so harmlos, so hilfsbereitschafterweckend. Es sind aber Gesetzesbrecher, die glauben, für sie gelte unsere Ausländergesetzgebung nicht; das ist doch eine Tatsache. Mit einer Zustimmung zu diesen Vorstössen - ich glaube, das ist unbestritten - macht man die Schweiz noch attraktiver für die illegale Zuwanderung, für den illegalen Aufenthalt.
Nun sagen die Befürworter, es gehe hier ja nur um die Kinder von illegal Anwesenden, die nichts dafür könnten, dass sie hier sind. Ja, das stimmt an sich, aber deshalb braucht es doch keine generell-abstrakte Regelung, um solch illegal hier anwesenden Kindern die Absolvierung einer Berufslehre zu erlauben. Hiefür haben wir - unsere Kommissionssprecherin hat mit Nachdruck darauf hingewiesen - doch die individuelle Härtefallregelung. Diese hat sich bewährt, jeder Einzelfall wird auf Gesuch hin analysiert; das ist doch eine gute Sache, das soll so bleiben. Weiteren Handlungsbedarf sehe ich nicht.
Noch eine Schlussbemerkung: Die Initianten beziehungsweise Motionäre, die sich generell für die Berufslehre von sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Jugendlichen einsetzen, führen hiefür noch das trügerische Argument ins Feld, damit lasse sich das Problem des Fachkräftemangels in unserem Land besser bewältigen. Diese Argumentation halte ich in höchstem Mass für zynisch, für absolut [PAGE 785] pharisäerhaft. So streut man dem Volk Sand in die Augen und hebelt den Rechtsstaat aus. Dazu möchte ich in keiner Weise Hand bieten. Deshalb lehne ich alle drei Begehren ab, die aktuelle Härtefallregelung genügt mir vollends. Davon sollte man auch vermehrt in den Westschweizer Kantonen Gebrauch machen, auch darüber hat unsere Kommissionssprecherin richtigerweise informiert. Individuelle Lösungen von Problemfällen auf Basis der bewährten Härtefallregelung genügen im ganzen Land, darüber hinausgehen müssen wir nun wirklich nicht.