Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2010-09-14
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-14
Wortprotokoll
Sie haben einen schriftlichen Bericht erhalten. Ich darf grundsätzlich auf diesen Bericht verweisen und ergänzend noch Folgendes ausführen. Das Begehren der Motion ist einfach: "An der ersten Sitzung einer neuen Legislaturperiode wird nach der Vereidigung die Nationalhymne gespielt." Das Büro des Nationalrates beantragte am 6. November 2009 dem Plenum des Nationalrates die Annahme der Motion, und der Nationalrat nahm dann am 11. Dezember 2009 die Motion diskussionslos an. Unser Büro - die Frau Präsidentin hat es gesagt - beantragt ebenfalls einstimmig, die Motion anzunehmen.
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Ständerat streng genommen keine Legislaturperiode kennt; das ergibt sich durch den sogenannten Umkehrschluss, wie die Juristinnen und Juristen sagen, aus Artikel 145 der Bundesverfassung, der da lautet: "Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates sowie die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Für die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts beträgt die Amtsdauer sechs Jahre." Die Amtsdauer für die Mitglieder des Ständerates wird durch die Kantone festgelegt. Das ist die rechtliche Situation. Faktisch haben sich allerdings Wahl, Konstituierung und auch Arbeitsweise des Ständerates stark dem Nationalrat angenähert, und es ist auch so, dass die erste Sitzung nach den Gesamterneuerungswahlen im Ständerat ebenfalls in angemessen feierlichem Rahmen stattfindet; ich weise insbesondere auf die Präsenz des Gesamtbundesrates hin.
Aus diesen Gründen erachtet es das Büro als richtig, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliesst und dass die Nationalhymne jeweils auch an der ersten Sitzung des Ständerates nach den Gesamterneuerungswahlen hier in diesem Saal erklingt; sie muss ja nicht unbedingt gespielt werden, sie könnte ja auch gesungen werden. Wir weisen in unserem Bericht darauf hin, dass das dann dem Ermessen des jeweiligen Ratspräsidenten oder der jeweiligen Ratspräsidentin anheimgestellt sei, aber im Grundsatz sind wir der Auffassung, dass das auch im Ständerat der Fall sein soll.
Der nächste Präsident und der erste in der nächsten Legislatur ist dann, so Gott will bzw. die Wählerinnen und Wähler des Standes Appenzell Ausserrhoden wollen, Herr Kollege Altherr.