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Frick Bruno · Ständerat · 2001-03-13

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-13

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen - es geht um die Änderung des bestehenden Abkommens - schöpfen wir zum einen zusammen mit Österreich die Möglichkeiten aus, welche das EU-Recht Österreich einräumt, und zum andern passen wir uns den OECD-Richtlinien an. Es geht um drei Hauptpunkte, die geändert werden, und einen weiteren wichtigen Punkt, der nicht geändert werden kann.

1. Die Quellensteuer für Beteiligungsdividenden wird auf null herabgesetzt, was auch der Richtlinie der EU entspricht.

2. Der Sockelsteuersatz für Portfoliodividenden wurde von 5 auf 15 Prozent erhöht. Das entspricht nun dem OECD-Musterabkommen.

3. Auch bei den Zinsen konnte der Sockelsteuersatz von 5 Prozent auf null gesenkt werden, also die Elimination erwirkt werden. So werden Zinsen künftig nur noch im Wohnsitzstaat des Empfängers steuerbar.

4. Es ist nicht gelungen, folgenden Punkt umzusetzen: Bei den Lizenzgebühren bleibt die Besteuerung, denn Österreich kennt im internen Recht eine Quellensteuer von 20 Prozent, und die Schweiz sieht keine vor. Österreich konnte daher einer Senkung nicht zustimmen, weil eine solche Senkung ungleichgewichtig wäre. Negative präjudizielle Wirkungen sind aber bei diesem Punkt nicht zu befürchten.

Die APK bittet Sie einstimmig, der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zuzustimmen. Die erzielten Änderungen liegen auch vollständig im Interesse der Schweiz.

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