Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2001-03-14
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-14
Wortprotokoll
Wir haben beim Bundesgesetz über das Reisendengewerbe zwei Differenzen zu besprechen: eine bei Artikel 9 Absatz 2 und eine andere bei Artikel 10 Absatz 1bis.
Bei Artikel 9 Absatz 2 hat der Nationalrat der von uns beschlossenen Bewilligungsdauer von fünf Jahren zugestimmt. Er hat auch unserem Beschluss zugestimmt, wonach die Bewilligung für das Schausteller- oder Zirkusgewerbe nur ein Jahr lang gültig ist. Er hat aber noch angefügt, dass die Erneuerungen nach einem vereinfachten Verfahren erfolgen.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieser Ergänzung zuzustimmen.