Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-21
Wortprotokoll
Ich bedanke mich für die fundierte Diskussion des Berichts und für die Kommentare, wonach er ausgewogen und gründlich ausgefallen sei und eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung der Situation darstelle.
Der Anstieg der Gesuchszahlen hat auch den Bundesrat überrascht. Wir haben aber den Ernst der Lage erkannt und auch Schwächen, insbesondere im Vollzug, bereits angegangen - wir werden dies, wie es der Kommissionssprecher dargelegt hat, mit den Verordnungsänderungen per Ende Jahr fortsetzen. Ich bin aber auch froh, dass Ihre Kommission die Tatbeweislösung aufrechterhält. Wir hatten jahrelange, schwierige Diskussionen, und Sie wissen, dass die Tatbeweislösung auch das Resultat einer Abwägung zwischen Militärdienstpflicht und Gewissensfreiheit ist. Die Tatbeweislösung stellt sicher, dass jeder Militärdienstpflichtige, der den Militärdienst mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, Zivildienst leisten kann. Sie als Gesetzgeber haben dieses Ziel höher gewichtet als das Risiko, dass einzelne Personen ohne Gewissensgründe zum Zivildienst zugelassen werden - und es wird solche geben. Mit der Gewissensprüfung war es aber genau umgekehrt: Dort nahm der Gesetzgeber in Kauf, dass Gesuchsteller trotz Gewissensgründen abgelehnt wurden; man konnte mit der Gewissensprüfung aber auch nicht verhindern, dass Personen ohne Gewissensgründe zugelassen wurden.
Dem Missbrauch haben wir im neuen Gesetz aber eine nach wie vor richtige Grenze gesetzt: Wer Zivildienst leistet, muss 390 Diensttage leisten und damit einen hohen Preis bezahlen. Der Soldat hingegen leistet 260 Diensttage. Jetzt ist es richtig, wie im Bericht dargestellt ist und auch Ihre Kommission gesagt hat, weiter darüber nachzudenken, ob es neben dem Grundsatzunterschied der Dienstdauer weitere Punkte gibt, die den Zivildienst heute zu attraktiv machen respektive die Armee als zu wenig attraktiv erscheinen lassen. Seit 2004 liegt der Grad der Militärdiensttauglichkeit in der Schweiz zwischen 61 und 66 Prozent. Er fällt allerdings von Kanton zu Kanton ziemlich unterschiedlich aus: Es gibt Kantone mit einer Tauglichkeit von 40 Prozent und solche mit 80 Prozent; auch dies ergäbe eine spannende Diskussion. Schweizweit ist die Tauglichkeit relativ stabil. Im Jahr 2009 sind die Abgänge in den Zivildienst auf 14 Prozent angestiegen. Die Gesuche verteilen sich sehr unterschiedlich auf die einzelnen Rekrutenschulen, und auch jene, die nach der RS gestellt werden - das ist fast die Hälfte - verteilen sich sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Einheiten. Das zeigt, dass im VBS und im EVD Handlungsbedarf besteht - der Bundesrat hat das auch erkannt -, und darauf zielen auch alle Massnahmen des Berichtes ab.
Wir haben bereits Sofortmassnahmen angepackt und festgelegt, wie und in welcher Frist man die Gesuche behandeln soll. Diese Massnahmen zeigen seit April 2010 erste Resultate. Die Zahl der pro Monat eingehenden Gesuche nimmt ab: Im zweiten Quartal 2010 gingen 28 Prozent weniger Gesuche ein als im gleichen Quartal des Vorjahres; der Trend zu hohen Zahlen scheint gebrochen zu sein. Wir hatten nie [PAGE 855] weniger Gesuche als im Juni 2010; aus den Rekrutenschulen dieses Sommers sind nur etwa halb so viele Gesuche eingegangen wie aus den Sommer-RS des Vorjahres. Wir gehen davon aus, dass sich der Trend nach unten fortsetzen wird. Wir vermuten, dass auch die Zahl der Gesuchsteller, die nach der RS ein Gesuch einreichen, noch weiter zurückgehen wird, weil diese Personen nun mehr als ein Jahr Zeit hatten, ein Gesuch zu stellen, und weil wir mit den getroffenen Massnahmen wirksame Hindernisse eingebaut haben. Dazu gehört auch eine verbesserte Information: Wir weisen darauf hin, dass ein Gesuch nicht sofort beurteilt wird.
Wir sind froh, dass Sie bereit sind, uns mit der Umsetzung Ihrer Motion Zeit zu geben. Der Bundesrat lehnt ja eine Revision des Zivildienstgesetzes nicht grundsätzlich ab, sondern nur zum jetzigen Zeitpunkt. Die Notwendigkeit einer Gesetzesrevision kann Ende 2011 beurteilt werden, gestützt auf eine ausreichende Faktenbasis. Ich bin auch einverstanden damit, Herr Ständerat Bieri, dass wir einzelne Massnahmen, die hier als prüfenswert genannt werden, schon vorher vorantreiben. Wenn wir zum Ergebnis kommen, dass sie sich relativ einfach umsetzen lassen, werden wir das tun. Es gibt durchaus Massnahmen, die ich da im Auge habe.
Wichtig scheint mir aber: Wir brauchen für eine Gesetzesrevision eine saubere Analyse und eine klare Faktenlage. Die sicherheitspolitische Lage erzeugt keinen Zeitdruck, und die künftigen Armeebestände werden wir im Bundesrat in Bälde besprochen haben. Mittel- und langfristig wollen wir nicht vermehrte Abgänge und damit eine Gefährdung der Armeebestände haben.
Forderungen, den Zivildienst von Grund auf neu zu definieren und ihn im Vollzug so abschreckend wie möglich zu gestalten, lassen sich durch die vielen Zivildienstgesuche der letzten 16 Monate nicht rechtfertigen. Solche Massnahmen würden nicht nur auf vermutete Missbräuche zielen, sondern alle Gesuchsteller und "Zivis" treffen, die effektiv aus guten Gründen den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können; ihnen würde Unrecht getan. Deshalb wird es in den nächsten Monaten darauf ankommen, dass wir den Sachverhalt korrigieren, dass der Zivildienstleistende gegenüber dem Soldaten bevorzugt ist respektive der Zivildienst noch zu attraktiv ist. Die Verordnungsänderungen per Ende dieses Jahres werden hierzu sicher wichtige Beiträge liefern.
Wir sind deshalb froh, dass wir nochmals ein Jahr Zeit haben, um die Auswirkungen der Tatbeweislösung, den Handlungsbedarf und auch die Wirkung der neuen Massnahmen im Bereich der Vollzugseffizienz und im Bereich der Verordnungsänderungen genau analysieren zu können. Wir sind überzeugt, dass auch die Massnahmen aufseiten der Armee dazu beitragen, dass die Tatbeweislösung aufrechterhalten werden kann, damit diese Möglichkeit für alle Militärdiensttauglichen bestehen bleibt. So sollten wir auch vom immer noch bestehenden Vorwurf wegkommen, militärdiensttaugliche "Zivis" seien irgendwie Soldaten "dritter Wahl". Sie sind taugliche Personen, die ihre Dienstpflicht mit dem Zivildienst erfüllen. Das hat der Gesetzgeber so gewollt. Sinn und Zweck unserer Massnahmen liegen auch darin, dies zu bekräftigen.
Ich danke deshalb für die Diskussion und die Anregungen; wir werden diese aufnehmen und umsetzen.