Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-09-29
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29
Wortprotokoll
Mit der Streichung von Buchstabe c und dem neuen Absatz 3 wird, wie bereits beim Eintreten erwähnt, das Klagerecht des Bundes auf nationale Sachverhalte ausgedehnt. In Absatz 4 wird dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt, die Öffentlichkeit über unlautere Geschäftspraktiken zu informieren, soweit der "Schutz des öffentlichen Interesses" dies erfordert. Man spricht in diesem Zusammenhang von öffentlichem "shaming".
Ich muss Ihnen sagen, dieser Absatz hat in der Kommission schon zu Diskussionen Anlass gegeben: Es hat doch etwas den Charakter des An-den-Pranger-Stellens. In Anbetracht der nicht zu unterschätzenden Wirkung schlagen wir Ihnen deshalb vor, dass entsprechende Publikationen zwingend zu löschen sind, wenn kein öffentliches Interesse mehr besteht.
Zu den übrigen Bestimmungen habe ich keine Bemerkungen mehr, mit Ausnahme der Feststellung, dass ich Ihnen im Namen der Kommission beantrage - der Entscheid fiel einstimmig -, diese Revision gutzuheissen.